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Die Steiermark halbiert die Kunst im öffentlichen Raum

Das Sparbudget in der Steiermark trifft nun auch das von Werner Fenz geleitete Institut für Kunst im öffentlichen Raum Steiermark. Das bisher unabhängig agierende Institut, dessen Aufgabengebiet in einem eigenen Paragrafen des Steiermärkischen Kultur- und Kunstförderungsgesetzes 2005 festgelegt war, wird nunmehr gemeinsam mit dem Skulpturenpark in eine neue, zehnte Abteilung des Joanneum eingegliedert, die von Elisabeth Fiedler geleitet werden soll. Bisher hatte des Institut seine Fördervorschläge direkt an die Landesregierung übermittelt, nun wird die Kunst im öffentlichen Raum in der Steiermark de facto dem Joanneum unterstellt. Die Dotierung des Budgets für Kunstprojekte ist im Kunstförderungesgesetz ebenfalls geregelt. Ein Prozent aus Finanzierungsbeiträgen zu Bauvorhaben des Landes, vom Straßenbau bis zu den Krankenanstalten und weiteren Landesgesellschafen bilden den Grundstock des Budgets. Dieser Prozentsatz kommt aber, wie im Gesetz festgelegt, nur zur Anwendung, wenn sich die Verantwortlichen nicht auf ein Pauschalbudget einigen können. Bisher standen für die Projektförderungen und die Verwaltungskosten des Instituts eine Million Euro jährlich zur Verfügung die über ein eigenes Konto abgerechnet wurden. Dieser Betrag wird nun um die Hälfte auf 500.000 Euro reduziert. Diese Mitteilung an Werner Fenz kam übrigens nicht von der an sich zuständigen Landesregierung, sondern vom wissenschaftlichen Geschäftsführer des Joanneum, Wolfgang Muchitsch. Seitens des Instituts wird nun gemutmaßt, dass mit der stärkeren Eingliederung in die Struktur des Joanneum auch die Budgetkürzungen dem Joanneum zugeschlagen werden. Nach dem Landesbudget muss das Joanneum in den Jahren 2011/2012 rund 4,3 Millionen Euro einsparen. Wird die Kürzung des Fonds für die Kunst im öffentlichen Raum dem Joanneum zugeschlagen, verringern sich entsprechend die Kürzungen im Joanneum selbst. Das ist insoferne bemerkenswert, als die Mittel für die Kunst im öffentlichen Raum nie Teil des Joanneum-Budgets waren, ja nicht einmal aus dem Kulturbudget stammen, sondern aus den Baubudgets des Landes. Ein Blick in das Budget des Landes Steiermark für die Jahre 2011/2012 offenbart eine weitere Ungereimtheit. Im Landesgesetz ist die Festsetzung eines Pauschalbetrages vorgesehen, der auf „Grundlage der im Landesvoranschlag für Bauvorhaben enthaltenen Voranschlagsstellen“ errechnet wird und eigentlich höher sein soll als 1% dieser Grundlagen. Erst wenn keine Einigung erzielt werden kann, tritt eine Fixe Regelung in Kraft: „Wird bis 30. April des laufenden Kalenderjahres nicht Einvernehmen über einen höheren Betrag erzielt, ist zumindest 1 % aus den Beträgen gemäß Abs. 2 für den Fonds für Kunst im öffentlichen Raum bereitzustellen.“ Nun weist das Landesbudget selbst in Zeiten des Sparbudgets unter dem Titel „Straßen- und Wasserbau, Verkehr“ für 2011 einen Betrag von 293.625.500,- Euro aus, für 2012 sind es 282.315.500,- Euro. Auch wenn in den Detailbudgets speziell beim Verkehr nicht alles dem Fonds zurechenbar ist, gewinnt man den Eindruck, dass die Beträge für die Kunst im öffentlichen Raum nach dem Gesetz um einiges höher sein müssten. Für Kulturlandesrat Christian Buchmann ist die Sache allerdings klar. Das kleine, eigenständige Institut wird dem großen Joanneum zugeordnet um damit die Kürzungen zu rechtfertigen. „Die Großen retten die Kleinen, und das Institut für Kunst im öffentlichen Raum ist als Teil des Joanneums ein Großer.“, so Buchmann gegenüber der Kleinen Zeitung. Und wenn das Kunstförderungsgesetz zu hohe Beträge für die Förderung vorsieht, dann müsse eben das Gesetz geändert werden. www.oeffentlichekunststeiermark.at
Mehr Texte von Werner Rodlauer

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