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Ein Liebhaber - eher ohne Namen

Im vorletztwöchigen Profil hab ich ein griffiges Nebensätzchen vom Stefan Grissemann gelesen - über Wilhelm Molterer, "...der sich als Liebhaber zeitgenössischer Kunst bislang eher keine Namen machen konnte." Sollte das schmerzen? Stefan Grissemann ist sichtlich der Meinung, dass ein Liebhaber ohne gemachten Namen nur ein unvollständiger sein kann. Ein bettlägriger Liebhaber bleibt dann z.B. ohne gemachten Namen ziemlich unterschätzt und einsam auf seiner Kampfstätte zurück. Oder ein Liebhaber eines guten Rotweins z.B. - kaum hat er sich einen mühsamen Namen gemacht, schon wird über ihn nur hämisch gelacht. (Es tut mir leid, aber dieser Reim hat sich mir jetzt nur so zufällig aufgedrängt. Tschuldigung). Wie hoch also ist der Wert einer öffentlichen Liebhaberei gegenüber einer still genossenen? Wo beflügeln die Vorteile - wo beschweren die Nachteile? Ist der Genuss beim stillen Genießer größer als beim lauten? Ist der Genuss schaler, wenn von seinem Genießer nichts in der Zeitung steht? Hat der Stefan Grissemann vielleicht auch eine namenlose Liebhaberei? Eine die sich anonym und zufrieden in seiner Privatperson verlustiert? Ohne einen Wert bestimmenden Bekanntheitsgrad?? Gut das geht mich eh nichts an - aber ein Politiker - darf der nicht die gleichen Liebhaber-Rechte haben wie ein Privatier oder Journalist??? Darf eine so genannte Person öffentlichen Rechts überhaupt eine geheime Liebhaberei haben - und wenn ja - muss sie dann zwangsläufig veröffentlicht und eine unbestreitbare Mehrheitsakzeptanz haben? Ab wann ist ein Politiker zur Offenlegung seiner Liebhaberei verpflichtet, damit er keiner medialen Lächerlichkeitsuntergriffigkeit anheim fällt? Wahrscheinlich pflegen viele unserer Politiker die vielfältigsten Liebhabereien. Wenn sie Glück haben, werden sie nicht entdeckt und nicht veröffentlicht. Und wenn der Wilhelm Molterer ein Glück hat, bleibt seine Kunst-Liebhaberei auch hinkünftig ziemlich namenlos und wird weder vizekanzlerisch noch Image steigernd vermarktet.
Mehr Texte von Manfred M. Lang

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