Ausschreibung Auslandsstipendien für Bildende Kunst, künstlerische Fotografie und Medienkunst im Jahr 2025
Helsinki, London, New York, Paris, Seoul, Tel Aviv/Herzliya, Tokio und Vilnius, FREE AWAY-Stipendium
Zweck/Intention
Die Kunst- und Kulturszene lebt vom ständigen Austausch auf internationaler Ebene. Es ist ein wichtiger Förderschwerpunkt des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, österreichischen Kunstschaffenden durch Auslandsaufenthalte neue Entfaltungsmöglichkeiten zu bieten. Sie verbringen eine gewisse Zeit in einem Atelier im Ausland, um künstlerische Projekte im internationalen Kontext zu verwirklichen und durch den Aufbau von Netzwerken eine Karriere auch außerhalb Österreichs voranzutreiben.
Zielgruppe
Antragsberechtigt sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).
Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich. Von der Bewerbung sind alle (zum Zeitpunkt der Bewerbung) an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen.
Kunstschaffende, die im Rahmen dieser Ausschreibung für das Jahr 2025 ein Auslandsatelier zugesprochen bekommen, können sich nicht mehr für ein Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) des Bundes im Jahr 2025 bewerben.
Es wird die Bereitschaft vorausgesetzt sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil.
Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstler:innen abhängig vom Atelierstandort für 2, 3 oder 4 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden.
Die Reisekosten werden pauschaliert vom BMKÖS übernommen. Es wird angeregt, bei der Reiseplanung und -umsetzung klimaschonende Maßnahmen wie z.B. An- und Abreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder die Verwendung von batterie- und brennstoffzellenelektrischen Fahrzeugen zu berücksichtigen. Flugreisen ins Ausland mit einer gesamten Flugdistanz unter 700 km sind nicht zulässig.
Alleinerziehende
Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die/der Antragsteller:in zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular (PDF, 99 KB) muss ausgefüllt beigelegt werden.
Bewerbungsfrist
bis zum 30. September 2023, 24:00 Uhr per E-Mail
auslandsateliers@bmkoes.gv.at
Bewerbungen müssen zu diesem Termin an die Abteilung IV/A/6 übermittelt werden. Die Bewerbung gilt als nicht eingebracht, wenn die Unterlagen nach diesem Termin eintreffen und/oder unvollständig sind.
Bewerbungsunterlagen
Eine Bewerbung ist ausschließlich per E-Mail und in deutscher Sprache möglich. Die Bewerbung hat zu enthalten:
- vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Bewerbungsformular Auslandsatelier (PDF, 146 KB)
- Arbeitsvorhaben (das spezifisch auf den Standort des Ateliers Bezug nimmt mit einer Kurzfassung von maximal 1800 Zeichen),
- Bewerbungen für Helsinki, Paris, Seoul, Tel Aviv/Herzliya und Vilnius müssen die Kurzfassung sowie den Lebenslauf und das Portfolio zusätzlich in englischer Sprache enthalten, Bewerbungen für das freie Artist-in-Residence-Stipendium FREE AWAY müssen einen konkreten Vorschlag für einen Residency-Aufenthalt oder eine Kooperation mit einer geeigneten Einrichtung im Ausland sowie ein Arbeitsvorhaben enthalten,
- Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professor:innen) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit, inkl. einer Auflistung aller bisherigen Artist in Residence-Aufenthalte,
- Abschlusszeugnisse sowie Meldezettel,
- Portfolio der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.
⇒ In der Betreffzeile ist anzuführen: Nachname, Vorname, "Auslandsatelier" + Ort (für den Sie sich bewerben),
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bewerbung nur für einen Atelierstandort möglich ist. Gleichzeitige Bewerbungen für mehrere Standorte werden der Jury nicht vorgelegt.
⇒ E-Mail-Anhänge:
Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
- "Bewerbung" (beinhaltet Bewerbungsformular)
- "Projekt" (Arbeitsvorhaben und dessen Kurzfassung von max. 1800 Zeichen)
- "Person" (Lebenslauf, Zeugnisse, Meldezettel)
- "Portfolio" (Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten)
Die Größe des E-Mails darf 10 MB nicht überschreiten.
Alle Unterlagen sind an die folgende E-Mail-Adresse zu senden: auslandsateliers@bmkoes.gv.at
Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Unterzeichnen Sie das Förderantragsformular vorzugsweise mit Handysignatur/Bürgerkarte, wodurch die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt wird.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom BMKÖS vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird, jedoch können einmal vereinbarte Termine nicht verändert werden.
Vergabe
Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury (im Fall der Standorte Helsinki, Paris, Tel Aviv/Herzliya und Vilnius unter Mitwirkung der jeweiligen Kooperationspartner). Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.
Nachweis
Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiat:innen, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.
Weitere Informationen zu den Ateliers --> gibt es HIER