Balmoral- und Landesstipendien für 2016
Balmoral-Stipendien
Das Künstlerhaus Schloss Balmoral ist Schnittstelle zur Vergabe der Stipendien für Bildende Kunst von und nach Rheinland-Pfalz. Neben den eigenen Stipendien werden auch die des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz betreut. Für die verschiedenen Stipendien gelten unterschiedliche Voraussetzungen.
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Internationale Stipendien für das Künstlerhaus Schloss Balmoral
Für Bildende Künstlerinnen und Künstler
- Zwei 3-monatige Anwesenheitsstipendien
- Vier 9-monatige Anwesenheitsstipendien
Bei den Anwesenheitsstipendien für 2016 muss der Schwerpunkt der künstlerischen Arbeit im Medium Zeichnung liegen. Dabei versteht sich Zeichnung nicht ausschließlich als ›Grafit auf Papier‹. Formales und konzeptuelles Ausloten der Grenzen und Möglichkeiten der Gattung sind ebenfalls willkommen.
Für Geisteswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftler
- Ein 9-monatiges Anwesenheitsstipendium für eine Kuratorin oder einen Kurator
Stipendien für Bildende Künstlerinnen und Künstler
mit Bezug zu Rheinland-Pfalz
- Projekt (zwei Landesstipendien)
- New York, Flux Factory/Residency Unlimited
- Paris, Cité Internationale des Arts (zwei Landesstipendien)
- Südkorea, MMCA Residency Goyang (Landesstipendium)
- Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf, Brandenburg (Landesstipendium)
Künstlerische Auflagen bestehen für diese Stipendien nicht.
Achtung: Ab 2015 dürfen sich Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz dreimal pro Landesstipendium bewerben, das heißt dreimal um ein Projektstipendium, dreimal um ein Paris-Stipendium etc. (bisherige Bewerbungen eingeschlossen).
Als Bezug zu Rheinland-Pfalz gilt (und/oder): Wer hier geboren ist, hier Bildende Kunst mit Abschluss studiert hat, hier wohnt oder hier als Künstlerin/Künstler arbeitet (ausgenommen Stipendienaufenthalte in RLP).
Bewerbungszeitraum
Der Bewerbungszeitraum für die Stipendien 2016 läuft bis einschließlich 30. Juni 2015 (Datum des Poststempels).