Bleibt Gurlitt-Erbe doch in Deutschland?
Auch wenn die Pressekonferenz erst am Montag den 24. November Klarheit bringen soll, hatten bereits an diesem Wochenende viele Medien berichtet, dass das Kunstmuseum Bern das Erbe von Cornelius Gurlitt doch antreten will. Gleichzeitig sollen nach einer Meldung der Deutschen Presseagentur, die als Raubkunst eingestuften Kunstwerke in Deutschland verbleiben und sich die Bundesrepublik verpflichten, eventuell anfallende Rechtskosten zu übernehmen.
Bei den als Raubkunst identifizierten Kunstwerken handelt es sich bisher um die „Sitzende Frau“ von Henri Matisse und „Zwei Reiter am Strand“ von Max Liebermann. Angeblich soll es sich auch bei der Zeichnung „Das musizierende Paar“ von Carl Spitzweg um Raubkunst handeln, meldete der Focus.
Nun hat noch die Cousine Gurlitts, Uta Werner, Anspruch auf das Erbe erhoben. Sie bezeichnet das Testament als nicht rechtskräftig, da ein von ihr mitbeauftragtes Gutachten anzweifelt dass Gurlitt geistig fähig gewesen sei, ein Testament zu verfassen.
Derzeit ist noch nicht abschätzbar, ob das Kunstmuseum Bern das Erbe infolge der Klage von Uta Werner überhaupt antreten kann. die Berner wollen sich jedefalls dazu verpflichten, alle als Raubkunst eingestuften Kunstwerke an die ursprünglichen BesitzerInnen bzw. deren Erben zurück zu geben.