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Ausschreibung Programm 2014 Tiroler Künstlerschaft

Projektvorschläge und Portfolios für das Ausstellungsprogramm im Kunstpavillon und in der Neuen Galerie der Tiroler Künstlerschaft in Innsbruck Programmgestaltung Das Jahresprogramm im Kunstpavillon und in der Neuen Galerie wird primär aus Einreichungen im Zuge eines offenen, internationalen Ausschreibungsverfahrens von einer Fachjury zusammengestellt. Die Ausschreibung ergeht an die Mitglieder des Vereins und überregional an KünstlerInnen und KuratorInnen. Die Fachjury besteht aus Mitgliedern des Vorstandes und externen ExpertInnen. Verein Die Tiroler Künstlerschaft begreift sich als ein Forum für zeitgenössische Kunst. Die Künstlervereinigung, die seit 1946 besteht, betreibt ein internationales Ausstellungsprogramm in den Räumen der Neuen Galerie in der Innsbrucker Hofburg sowie des Kunstpavillons im Hofgarten. Das Künstlerhaus Büchsenhausen bildet seit 2003 den Rahmen des Internationalen Fellowship Programms für Kunst und Theorie, zu dem jährlich vier StipendiantInnen nominiert sind. Neben Veranstaltungsreihen, Vorträgen und Dialoge innerhalb der regionalen Kulturszene stellt die Tiroler Künstlerschaft eine Interessensvertretung für Tiroler Kunstschaffende dar und engagiert sich als solche in aktuellen kulturpolitischen Fragestellungen. Unter www.kuenstlerschaft.at finden Sie Informationen über das aktuelle und vergangene Ausstellungsprogramm. Es sind 2014 je fünf Ausstellungen im Kunstpavillon und in der Neuen Galerie vorgesehen. Ausstellungsorte Kunstpavillon: Der Kunstpavillon liegt wenige Gehminuten vom Stadtzentrum entfernt, im so genannten Kleinen Hofgarten. Das Haus wurde 1842 als Sommerhaus des Landesgouverneurs erbaut und 1950 zu einer klassischen Oberlichtgalerie adaptiert. Der Raum hat ca. 175 m². Neue Galerie: Die Neue Galerie hat etwa 95 m² Ausstellungsfläche und befindet sich im Erdgeschoß der Hofburg, also direkt in der Innsbrucker Altstadt. Die historischen Gewölbe wurden Anfang 2011 generalsaniert und stehen für die Präsentation zeitgenössischer Kunst zur Verfügung. Sie sind im Gegensatz zum Kunstpavillon für Projektionen einfach abzudunkeln. Gerne senden wir Ihnen auf Anfrage Grundrisse und Bildmaterial zu! Bewerbungsverfahren Unterlagen, die das künstlerische Werk repräsentieren, bzw. Vorschläge für Ausstellungsprojekte für das Jahr 2014 können bis 30. Juni 2013 bei der Tiroler Künstlerschaft, Kunstpavillon, Rennweg 8a, 6020 Innsbruck, eingereicht werden. Teilnahmeberechtigt sind nationale und internationale KünstlerInnen und KuratorInnen mit Ausstellungserfahrung. Die Bewerbungsunterlagen sollen ein formloses Ansuchen, Dokumentationsmaterial der bisherigen Arbeiten/Ausstellungen in Kurzform (Fotos, Kataloge u.ä.; keine Originale!), eine Konzeptbeschreibung (im Fall eines Projektvorschlags), einen aktuellen Lebenslauf in Kurzform und das Datenblatt (PDF Download) ausgefüllt enthalten. Eine Programmjury, bestehend aus dem Gastjuror Thomas D. Trummer und Mitgliedern des Vorstandes, wählt die Projekte aus. Zudem ist auch heuer wieder eine von dem Gastjuror kuratierte Ausstellung auf Basis der Einreichungen geplant. Der Ablauf des Programms für 2014 wird vom Vorstand bis Herbst 2013 festgelegt. Jury 2013: Thomas D. Trummer, Direktor der Kunsthalle Mainz Bernd Oppl, Vorstandsmitglied der Tiroler Künstlerschaft Ingeborg Erhart, Kuratorin und Geschäftsleiterin der Tiroler Künstlerschaft Bitte richten Sie Einreichungen für den Kunstpavillon und die Neue Galerie an folgende Adresse: Tiroler Künstlerschaft – Kunstpavillon Betreff: Programm 2014 Rennweg 8a A-6020 Innsbruck pavillon@kuenstlerschaft.at Einreichfrist: 30. Juni 2013 (Es gilt das Datum des Poststempels.) Die Einreichungen werden nicht retourniert. Auf Wunsch erfolgt die Rücksendung der Materialien nach Überweisung einer Bearbeitungsgebühr von EUR 10,- auf unser Konto BTV Kto.nr. 100.332.272, BLZ 16.000 bzw. BIC: BTVAAT22, IBAN: AT501600000100332272. Die persönliche Abholung im Kunstpavillon ist möglich. Die Unterlagen werden bis Ende 2013 aufbewahrt. Den Einreichenden entsteht aus der Teilnahme kein Rechtsanspruch. Die Juryentscheidung kann nicht beeinsprucht werden.

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