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5 Monate Haft auf 2 Jahre Bewährung für eine Kunstaktion im öffentlichen Raum

Wie der Württembergische Kunstverein Stuttgart in einer Aussendung berichtet, wurde der Künstler János Sugár (u.a. Teilnehmer der Documenta 9 und Manifesta 1) wegen einer künstlerischen Grafitti-Aktion im öffentlichen Raum in Budapest zu fünf Monaten Haft auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Sugár hatte den Satz „Wash Your Dirty Money With my Art“ - 60 x 80 cm groß – als Teil einer Ausstellung in der Kunsthalle Budapest an ein Podest gesprayt. Zur gleichen Zeit brachte er ihn als Protest illegal an zwei privaten Kunstinstitutionen an. Eine dieser Institutionen, das VAM Design Center, Budapest, reichte daraufhin eine Klage gegen den Künstler ein und warf ihm vor, ihr Gebäude mutwillig beschädigt zu haben. Zuerst wurde willkürlich behauptet, der Schaden betrage 500.000 HUF (etwa 1.800 Euro). Nachdem man den Satz in der Kunsthalle Budapest ausgestellt gesehen hatte, wurde der Schaden mit 1.400.000 HUF (etwa 5.100 Euro) beziffert. Gerichtsexperten verringerten die Schadenssumme dann auf 214.000 HUF (etwa 900 Euro). Einer weiteren Expertenmeinung folgend wurde sie schließlich auf 34.000 HUF (etwa 125 Euro) reduziert. Durch die Klage wurde die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit und der Presse auf die Arbeit gelenkt, was indirekt dazu führte, dass das Ludwig Museum of Contemporary Art, Budapest, eine Papierversion des schablonierten Graffitos für seine ständige Sammlung erwarb. In der Gerichtsverhandlung am 22. April 2011 gab Sugár zu, den Satz gesprayt zu haben, bekannte sich aber nicht des Vandalismus schuldig, weil er die Tat als Kunst im öffentlichen Raum betrachtet, die eine soziale Funktion habe, zu Diskussionen führe und letztendlich das umstrittene Kunstmanagement des VAM Design Center beenden werde. Die Richterin berücksichtigte diesen künstlerischen Aspekt nicht, bezeichnete die Tat vielmehr als Graffiti-Vandalismus. Das Gericht erlaubte der Verteidigung nicht, zwei Experten als Zeugen hinzuzuziehen: Prof. László Beke, Kunsthistoriker, Direktor des kunsthistorischen Forschungsinstituts der ungarischen Akademie der Wissenschaften, und Barnabás Bencsik, Kunsthistoriker, Direktor des Ludwig Museum Budapest. Das Gericht verurteilte János Sugár zu fünf Monaten Gefängnis mit einer Bewährung von zwei Jahren sowie zur Zahlung der Renovierungskosten, rund 125 Euro, und der Prozesskosten. Die Richterin sah es als einen erschwerenden Umstand an, dass das Werk jetzt in einem Museum ausgestellt wird; sie warf dem Künstler vor, er mache aus Vandalismus Geld und wies darauf hin, dass er ein Kunstprofessor sei, der seinen Studenten ein schlechtes Beispiel gäbe. Der Württembergische Kunstverein hat Sugár, der 2009 an der Ausstellung „Subversive Praktiken“ teilnahm, zu einer öffentlichen Aktion eingeladen, die auf seinen Fall Bezug nimmt. Sie findet am Freitag, den 29. Juli 2011 um 11 Uhr, vor dem Eingang des Kunstvereins statt. Darüber hinaus nimmt Sugár am selben Tag um 19 Uhr an dem Podium „Zwischen Subversion und Komplizenschaft“ (im Rahmen von „Campus Stadt“) teil. wkv-stuttgart.de
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