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Es gilt natürlich immer die Unschuldsvermutung

Es gilt natürlich nicht immer die Unschuldsvermutung Kein Zeitungsartikel mehr ohne Unschuldsvermutung. So viel Unschuld kann es ja gar nicht geben, wie da vermutet wird. Aber es geht ja nicht immer nur um Unschuld, die da vermutet werden muss. Da geht’s um viel mehr. Dass die Wahlzeit leider immer öfter zur Übelzeit und bei den Ergüssen der FPÖ zur Speibzeit wird, ist evident. Was mach ich da mit einer Unschuldsvermutung. Aber vermutet muss einfach immer was werden. Eventuell eine Absichtslosigkeitsvermutung? Wäre doch möglich. Aber nehmen wir z.B. das Wiener Blut Plakat. Wenn der Herr Strache diese Schmuddelkampagne nicht nur geschehen lässt, sondern auch noch verteidigt, dann ist seine vorhandene Geschmacklosigkeit (es gilt sofort die Gourmetvermutung) und zunehmende Verblödung schon weit fortgeschritten. Jetzt gilt natürlich zusätzlich noch die Intelligenzvermutung. Oder er muss sich diverse Frustrationen permanent von der gequälten Seele kotzen – da gilt dann wiederum und uneingeschränkt die Dashatnichtsdamitzutunvermutung. Strache als Aufwiegler und Volksverhetzer bleibt natürlich uneingeschränkt vermutungslos, das ist ja leider die Wahrheit. Oder nehmen wir diesen FPÖ-Steirer mit seinem Minarettwegdrückspiel. Ich meine peinlicher und fieser gehts ja schon nicht – und um dies wie Herr Kurzmann lustig zu finden, muss man schon ordentlich unter Gehirnerweichung leiden – aber auch da gilt selbstverständlich und uneingeschränkt die Ibinjasogscheidvermutung. Oder er hat wirklich sexuelle Probleme und muss sich mit einem verqueren Phallusproblem herumschlagen. Und kaum hingeschrieben gilt sofort die immerhin mögliche Potenzvermutung. (Für die FPÖ-Wähler gilt allerdings absolut keine wie immer geartete Vermutung. Außer vielleicht die Ichweißnichtwasichtuvermutung). Oder nehmen wir nur als letztes Beispiel den KHG. Da ist das zwar mit der Unschuldsvermutung ein bissl heikel – bei seinen vielen supersauberen Westenbeteuerungen kann allerdings sein, dass er sich einfach nicht erinnern kann oder will – aber schon muss jetzt aus voller Überzeugung die Vergesslichkeitsvermutung gelten. Für mich gilt natürlich die Absolutrechthabichvermutung.
Mehr Texte von Manfred M. Lang

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Ihre Meinung

1 Posting in diesem Forum
Fleißig, brav, redundant
Ingeborg Knaipp | 06.09.2010 10:09 | antworten
Für Herrn Lang gilt selbstverständlich die Er-ist-immer-einer-von-den-Guten-und-Geschmackvollen-Vermutung, ein echter Einserschüler und Klassenprimus!

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