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Ausschreibung des Förderungspreises für Bildende Kunst 2008

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2008 einen Förderungspreis für bildende Kunst aus. Voraussetzungen: Der Förderungspreis wird auf Vorschlag einer unabhängigen Jury Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die auf dem Gebiet der bildenden Kunst tätig sind und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet. Die Bewerber sollen österreichische Staatsbürger sein, oder als Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union eine besondere Beziehung zur österreichischen Kunstszene nachweisen können. Hinweis: Der Förderungspreis stellt eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen jüngerer Künstler und Künstlerinnen dar. Preishöhe: Der Preis ist mit € 5.500 dotiert. Die Zuerkennung des Preises wird durch eine Urkunde bestätigt. Vergabemodus: Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur bestellt eine Fachjury, welche die Vorschläge für die Vergabe des Preises erstattet. Es wird darauf hingewiesen, dass eine ausführlich verbalisierte Begründung des Jury-Vorschlages in keinem Fall erfolgt. Bewerbungstermin: Schriftliche Bewerbungen sind bis zum 31. August 2008 (es gilt das Datum des Poststempels) zu richten an: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Abteilung VI/1 Concordiaplatz 2 1014 Wien Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk: Förderungspreis für bildende Kunst 2008 zu kennzeichnen. Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Bewerbungsunterlagen: Der Bewerbung soll ein Lebenslauf des Bewerbers/der Bewerberin, eine Künstlerbiographie sowie eine Dokumentation der bisherigen Arbeiten (wie z.B. Kataloge, Fotos, etc.) beigelegt werden, jedoch KEINE ORIGINALE. Die Unterlagen sollen es der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die Tätigkeit des Bewerbers/der Bewerberin zu machen. Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Preiszuerkennung im Postweg zurückerstattet. Für Verlust bzw. Beschädigung von Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.
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