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Restitutionsakt "Amalie Zuckerkandl" wird geschlossen

Bereits früher hatten sich der Resitutionsbeirat, ein Schiedsgericht und zuletzt der Oberste Gerichtshof gegen eine Restitution des Portraits von Amalie Zuckerkandl von Gustav Klimt ausgesprochen. Das letztgültige Urteil des OGH bezieht sich auf eine von den Erben angestrebte außerordentliche Revision des Schiedsgerichts-Urteils, das sich gegen eine Rückgabe des Gemäldes ausgesprochen hatte. Nun hat sich der Restitutionsbeirat neuerlich mit dem Fall befasst und schließt sich dem Urteil des OGH an. Der Vorsitzende des Restitutionsbeirates, Dr. Clemens Jabloner, hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur informiert, dass für den Beirat der Fall somit abgeschlossen sei. Bundesministerin Claudia Schmied teilte heute per Aussendung mit, dass sich ihr Ministerium der Meinung des Restitutionsbeirates anschließt. Das Gemälde "Amalie Zuckerkandl" steht seit 1988 im Eigentum des Belvedere. Ursprünglich besaß die später in einem Vernichtungslager umgebrachte Amalie Zuckerkandl das Porträt, das Klimt kurz vor seinem Tod 1918 von ihr gemalt und nicht mehr fertig gestellt hatte. 1942 verkaufte deren Tochter Hermine Müller-Hofmann das Gemälde in der Galerie des emigrierten Freundes Otto Kallir, wo sie von dessen statthaltender Geschäftsführerin Vita Künstler 1.600 Reichsmark erhielt. 1948 bot Künstler das Bild Hermine Müller-Hofmann für einen Rückkauf an, die das Angebot jedoch nicht wahrnahm. Künstler schließlich schenkte 1988 das Porträt der Österreichischen Galerie im Gegenzug dafür, ein Schiele-Bild ihres Besitzes nach einem Verkauf an Ronald Lauder ausführen zu dürfen. Nach ihrem Tod 2001 gelangte es schließlich ins Belvedere.
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