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Ausschreibung Staatsstipendien für Bildende Kunst 2009

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur vergibt für das Kalenderjahr 2009 bis zu zehn Staatsstipendien an bildende Künstlerinnen und Künstler. Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury, vom Juryergebnis werden die Teilnehmer schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass eine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages in keinem Fall erfolgt. Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder in Österreich lebenden freiberuflichen bildenden Künstlerinnen und Künstler, bzw. solche, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in engem Zusammenhang stehen. Die Laufzeit des Stipendiums beträgt ein Jahr und ist mit monatlich EUR 1.100 dotiert. Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 31. Juli 2008 (es gilt das Datum des Poststempels) an die Abteilung VI/1 des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu senden. Die Einreichung ist außen unbedingt mit den Vermerk "Staatsstipendium für bildende Kunst 2009" zu versehen. Ausgeschlossen sind Bewerberinnen und Bewerber, die das Stipendium bereits erhalten haben. Künstlerinnen und Künstler, die für diese Zeit ein Staats- oder Auslandsatelier zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich für ein Staatsstipendium nicht berücksichtigt werden. Einsendungen nach dem 31. Juli 2008 werden der Jury nicht mehr vorgelegt. Es gilt das Datum des Poststempels. Bewerbungsunterlagen: Blatt 1: Name, Adresse und Geburtsdatum der BewerberInnen, Telefonnummer, Familienstand; Mitteilung über die Sozialversicherung als bildende/r KünstlerIn (Sozialversicherungsnummer) oder Angabe des Berufes, der die Künstlersozialversicherung ausschließt; Kontoverbindung (Bank, Bankleitzahl, Kontonummer, Kontowortlaut); Angaben über die derzeitige finanzielle und berufliche Situation. Blatt 2: Künstlerbiographie (Berufsausbildung und Angaben über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten, z.B. Ausstellungen, Studienreisen, Teilnahme an Symposien u.ä.). Blatt 3: Angaben über die Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums. Beilagen: Damit sich die Jury ein Bild über die künstlerische Tätigkeit der BewerberInnen machen kann, sind der Bewerbung Werkfotos, Ausstellungskataloge (Monographien) u.ä. - keine Originale, keine CDs - anzuschließen. Die Einreichung soll präzise und kurz gehalten sein und darf das Format DIN A4 nicht überschreiten (Formate über DIN A4 werden nicht berücksichtigt). Eine Haftung für den Verlust von Unterlagen kann das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur nicht übernehmen. Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Stipendienzuerkennung im Postweg zurückerstattet. Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die StipendiatInnnen: 1. eine andere hauptberufliche Tätigkeit (z.B. Lehrtätigkeit) zugunsten der freischaffenden Tätigkeit als bildende/r KünstlerIn stillzulegen und 2. bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen dokumentierten Bericht über die erfolgte Tätigkeit der Abteilung VI/1 vorzulegen.
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