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Universitätsrat gegen Universitätssenat

Dass sich Rektor Schmidt-Wulffen mit seinen diversen Entscheidungen und Veränderungsplänen (siehe meine Glosse "Über ein paar akademische Einsparungen") keine professoralen Freundinnen und Freunde machen würde, ist klar, dass der akademieinterne Universitätssenat allerdings mit Zweidrittelmehrheit seine Abwahl beantragt hat, schon weniger. U.a. rechtfertigt der Senat seine Entscheidung mit einem, "Krisenaktionismus aufgrund einer vom Rektor selbst herbeigeführten Finanzkrise". Das ist milde gesagt doch ein bissl blauäugig. Diese Aussage wäre nämlich so interpretieren, dass die Akademie der bildenden Künste entweder keine Geldsorgen hatte und hat – wage ich jetzt einmal zu bezweifeln – oder dass der derzeitige Rektor durch sein Handeln in recht kurzer Zeit eine vorher nicht existierende Finanzkrise herbei geführt hat. Wage ich auch zu bezweifeln – da hätten die Professoren schon viel früher und mit viel Ambitionen Zeter und Mordio und mit Panik um Hilfe geschrieen. Wenn ich zu bezweifeln wage, wage ich auch zu vermuten. Also vermute ich, dass ein aktiver, handlungs- und veränderungswilliger, sowie mit Realitätssinn ausgestatteter Rektor seine traditionsbeharrlichen und egebenheitsresistenten ProfessorInnen zu intensiven Abwehrmaßnahmen inspiriert. Sei es, weil er kommunikationsfeindlich war und ist, sei es, weil er nicht an einen gemeinsamen Sparkonsens mit seinen KollegInnen glaubte und glaubt, sei es, weil ihm diese nicht zuhörten und zuhören, nicht akzeptierten und akzeptieren - wie auch immer, der akademieinterne Senat hatte Schmidt-Wulffen das Misstrauen und der externe Universitätsrat hat ihm jetzt einstimmig das Vertrauen ausgesprochen. Dass Schmidt-Wulffen es als opportun ansieht, wenn diejenigen Institutsvorstände, die ihm das Misstrauen ausgesprochen haben, ihre Leitungsfunktion behalten, falls er vom Universitätsrat in seinem Amt bestätigt wird, ist leider nachvollziehbar. Die Studierenden werden also kaum von der zu prophezeienden destruktiven Stimmung bei den ProfessorInnen und AssistentInnen profitieren. Aber mit solch einem worst case – Rat gegen Senat – haben die Schöpfer des Universitätsgesetzes leider nicht gerechnet.
Mehr Texte von Manfred M. Lang

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