Werbung
,

Zum Verhältnis von Kunst und Recht – Ein Minenfeld

Vorbemerkung

Dieser Beitrag wurde in der Festschrift Richard Soyer (Verlag Österreich, 2025) erstmals veröffentlicht und geringfügig ergänzt.

  1. Zum Jubilar und zur Kunst

Zur Erklärung meines Beitrags[1] sei angemerkt, dass zwar jedem Leser und jeder Leserin dieser Festschrift die herausragende Bedeutung des Jubilars als Jurist bekannt ist, jedoch nur wenige wissen, dass er beinahe eine ganz andere Laufbahn eingeschlagen hätte. Zu meiner großen Überraschung erfuhr ich von Arnulf Rainer, seinem Professor an der Akademie am Schillerplatz, dass Richard Soyer einige Semester in seiner Klasse inskribiert war und dort studiert hatte. Das Gespräch mit Rainer kam auf, als ich ihn fragte, ob er sich an Schüler erinnern könne, die sich letztlich für einen anderen Weg entschieden haben. Wie sich diese Unterhaltung genau weiterentwickelte, weiß ich nicht mehr – vielleicht war Rainer überrascht über das, was ich ihm über Soyer berichten konnte, vielleicht ergab sich auch eine ganz andere Wendung. So oder so blieb mir vor allem die Erkenntnis, dass Richard Soyer eine künstlerische Vergangenheit hat, die viele nicht vermuten würden. Jedenfalls sprach ich ihn daraufhin mit Verwunderung auf seine Studienzeit in der bildenden Kunst an, woraufhin er mir einige seiner bemerkenswerten Arbeiten aus der Zeit an der Hochschule für bildende Kunst in der Klasse von Arnulf Rainer zeigte.

Kunst ist die Darstellung der Welt. Während die Philosophie, so Hegel, die Welt deutet und die Wissenschaft sie analysiert, bleibt die Kunst dem Darstellen verpflichtet. Doch was bedeutet Darstellung eigentlich? Ein rätselhafter Begriff. Wo Hegel zitiert wird, ist Nietzsche nicht fern: „Wir haben die Kunst, damit wir nicht an der Wahrheit zugrunde gehen.“ Ein Gedanke, der heute wohl in eine Richtung wie „damit wir um das Recht immer und überall kämpfen“ erweitert werden könnte. Kunst als Werkzeug, um aktiv für Gerechtigkeit, Recht oder gesellschaftliche Werte einzutreten. Das geht über Nietzsches Aussage hinaus, die Kunst eher als existenzielle Notwendigkeit beschreibt und erinnert an Schopenhauers Werk „Kunst, Recht zu behalten“.

Kunst war und ist nicht nur Medium herrschaftlicher Selbstdarstellung, sondern auch Träger politischer Programmatik. Bilder legitimierten Macht und vermittelten Weltbilder, lange bevor moderne Massenmedien existierten. In vormodernen Gesellschaften wurde Kunst oft als Handwerk verstanden und erfüllte die Funktion eines visuellen Leitmediums. Über Jahrhunderte prägte sie soziale und kulturelle Vorstellungen.

Auch heute bleibt Kunst ein umkämpftes Terrain. Autoritäre Regime vereinnahmen sie für Propagandazwecke, während systemkritische Künstlerinnen und Künstler verfolgt, zensiert oder inhaftiert werden. Gerade in einer demokratischen Gesellschaft, in einer Republik, ist Kunst daher unverzichtbar – als Korrektiv, als Impulsgeberin, als Herausforderung an festgefügte Denkmuster.

So spielte in Österreich schon mit der Gründung der Ersten Republik Kunst eine zentrale staatspolitische Rolle, da sich das neue Österreich nach dem Zerfall der Habsburger-Monarchie kulturell und identitätsstiftend neu positionieren musste. Institutionen wie die Wiener Staatsoper und die Salzburger Festspiele wurden gezielt als repräsentative Symbole dieser Neuausrichtung etabliert. Aber auch der Austrofaschismus bediente sich dieser Institutionen und legte damit den Grundstein für den Topos der Kulturnation, als Abgrenzung zu Hitlers Nazideutschland, aber auch zur Legitimation der Dollfuss’schen Diktatur.

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Kunst vollständig von der Ideologie des Regimes vereinnahmt. Künstler wie die Bildhauer Gustinus Ambrosi und Alfred Roller passten sich dem autoritären System an und ließen sich für propagandistische Zwecke instrumentalisieren. Nach dem Zweiten Weltkrieg war auf Grundlage der Moskauer Deklaration die sogenannte Annexionstheorie vorherrschend, wonach Österreich als erstes Opfer Hitlerdeutschlands galt. Erst die Waldheim-Affäre in den 1980er-Jahren führte zu einer kritischen Neubewertung des Gründungsmythos der Zweiten Republik. In der Kulturpolitik hatte bereits unter Bundeskanzler Bruno Kreisky eine enorme Öffnung der Kulturpolitik begonnen, die Österreich kulturell und politisch neu positionierte.

⤇ Lesen Sie hier den gesamten Beitrag als PDF

--
[1] Der Beitrag spannt einen großen Bogen. Die Bezüge ergeben sich aus den genannten Rechtsgrundlagen, Fällen, Personen und Umständen. Diese dürfen – jedenfalls bei österreichischen Leser:innen – als bekannt vorausgesetzt werden, weshalb auf einen Fußnotenapparat ausnahmsweise verzichtet wird.

Abbildung: Peter Weibel, "Polizei lügt", Wien, 1972

Mehr Texte von Nikolaus Lehner

Werbung
Werbung
Werbung

Gratis aber wertvoll!
Ihnen ist eine unabhängige, engagierte Kunstkritik etwas wert? Dann unterstützen Sie das artmagazine mit einem Betrag Ihrer Wahl. Egal ob einmalig oder regelmäßig, Ihren Beitrag verwenden wir zum Ausbau der Redaktion, um noch umfangreicher über Ausstellungen und die Kunstszene zu berichten.
Kunst braucht Kritik!
Ja ich will

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Ihre Meinung

Noch kein Posting in diesem Forum

Das artmagazine bietet allen LeserInnen die Möglichkeit, ihre Meinung zu Artikeln, Ausstellungen und Themen abzugeben. Das artmagazine übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Meinungen, behält sich aber vor, Beiträge die gegen geltendes Recht verstoßen oder grob unsachlich oder moralisch bedenklich sind, nach eigenem Ermessen zu löschen.

© 2000 - 2026 artmagazine Kunst-Informationsgesellschaft m.b.H.

Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Gefördert durch: