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Startstipendium 2023: Bildende Kunst, Architektur und Design, Fotografie, Medienkunst

Startstipendium 2023: Bildende Kunst, Architektur und Design, Fotografie, Medienkunst

Zweck/Intention

Die Startstipendien stellen eine Anerkennung und Förderung für das Schaffen junger Künstler:innen dar. Sie sollen die künstlerische Entwicklung vorantreiben und den Einstieg in die österreichische und internationale Kunstszene erleichtern.

Eine Auseinandersetzung mit den UN-Nachhaltigkeitszielen (--> SDGs) ist erwünscht. In den Bereichen Bildende Kunst und Architektur & Design werden jeweils zwei Stipendien, in den Bereichen Fotografie und Medienkunst jeweils ein Stipendium ausdrücklich für Arbeitsvorhaben, die sich mit Themen der SDGs beschäftigen, gewidmet.

  • Mentoring-Programm für Künstlerinnen

    In den Bereichen Bildende Kunst, Architektur und Design, Fotografie und Medienkunst kann, in Kooperation mit der Akademie der bildenden Künste, ein Mentoring-Programm für Künstlerinnen angeboten werden (3 Plätze im Bereich Bildende Kunst, 3 Plätze im Bereich Architektur und Design, 2 Plätze im Bereich Fotografie, 2 Plätze im Bereich Medienkunst). Interessierte Künstlerinnen werden ersucht, am Formular das entsprechende Feld anzukreuzen. Die Auswahl der Kandidatinnen erfolgt im Zuge der Jurierung der Start-Stipendiat:innen.

Zielgruppe

Antragsberechtigt für die Startstipendien sind Künstler:innen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel),

  • wenn ihr einschlägiger Studienabschluss nicht länger als fünf Jahre zurück liegt, oder
  • wenn sie keinen einschlägigen Studienabschluss haben (und auch nicht immatrikuliert sind) und nach dem 31.12.1987 geboren wurden.

Ausnahmen müssen gesondert erläutert werden und können nur dann berücksichtigt werden, wenn sich z.B. die Ausbildung in Zusammenhang mit einer Familiengründungs- bzw. Erziehungsphase oder durch schwere Krankheit verzögert hat. Die aufschiebende Wirkung beträgt max. 5 Jahre.

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich: Von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits ein Startstipendium (egal welcher Sparte) erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2023 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden. Eine Bewerbung ist nur in einer der ausgeschriebenen Sparten möglich.

Stipendienanzahl

insgesamt 30 Stipendien in folgenden Bereichen

  • Bildende Kunst (10 Stipendien)
  • Architektur und Design (10 Stipendien)
  • Fotografie (5 Stipendien)
  • Medienkunst (5 Stipendien)

Stipendiendauer

Laufzeit jeweils 6 Monate, beginnend mit 1. Oktober 2023

Stipendienhöhe

Dotierung mit je EUR 9.000,00

Alleinerziehende       

Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag. Das --> Alleinerziehenden-Formular (PDF, 99 KB) muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einsendeschluss

15. Juli 2023

Einreichung

Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per E-Mail einzureichen. Die Bewerbung hat zu enthalten:

  • vollständig ausgefülltes und unterfertigtes --> Bewerbungsformular Start-Stipendien (PDF, 186 KB),
  • Angaben zum geplanten Arbeitsvorhaben mit einer Kurzfassung (maximal 1800 Zeichen), 
  • Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen/Professoren) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit,
  • Abschlusszeugnisses sowie Meldezettel,
  • Portfolio der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Bewerbungsunterlagen

Bitte beachten Sie, dass Bewerbungen an die Abteilung IV/A/6 nur per E-Mail erfolgen können.
In der Betreffzeile ist anzuführen:

  • Nachname, Vorname, Startstipendium + Sparte (für die Sie sich bewerben),

E-Mail-Anhänge:
Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:

  • Bewerbung (beinhaltet Bewerbungsformular)
  • Projekt (Arbeitsvorhaben und Kurzfassung)
  • Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Meldezettel)
  • Portfolio (Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten)

Die Größe des E-Mails darf 10 MB nicht überschreiten.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und per E-Mail an die entsprechende Adresse einzureichen:

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Unterzeichnen Sie das Förderantragsformular mit --> Handysignatur/ Bürgerkarte, wodurch die Richtigkeit der Angaben bestätigt und das Einverständnis mit den Ausschreibungsbedingungen erklärt wird.

Vergabe

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerber:innen werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.

Nachweis

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums (spätestens bis 1.07.2024) einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter:innen der Abteilung IV/A/6 des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

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