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Open Call State of the ART(ist)

Die zweite Auflage des Open Calls richtet sich an Künstler*innen rund um den Globus, die in ihrer Schaffensfreiheit bedroht sind. Projekte können ab sofort und bis zum 28. April eingereicht werden.

State of the ART(ist) wurde 2022 gemeinsam von Ars Electronica und dem österreichischen Außenministerium ins Leben gerufen – als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und als gelebte Solidarität mit und Unterstützung für Künstler*innen in der Ukraine, die aufgrund politischer oder sozialer Umstände ihre Arbeit nicht oder kaum sichtbar ausüben können. 2023 wird die Initiative nun weiter gefasst.

State of the ART(ist) 2023
Heuer richtet sich State of the ART(ist) an Künstler*innen weltweit, die unter existenziellen Unsicherheiten und Risiken tätig sind. So unterschiedlich die globalen Bedrohungsszenarien dabei auch sind – Unterdrückung, mangelnde Meinungsfreiheit, politische Verfolgung und kriegerische Handlungen, Ausbeutung, Klimakrise und Naturkatastrophen – allesamt zwingen sie Künstler*innen prekäre und gefährliche Lebens- und Arbeitssituationen auf. Darüber hinaus schränken sie deren kritische Reflexionskraft ein und hindern sie daran, ihre Rolle in der Gesellschaft wahrzunehmen. State of the ART(ist) will ein Zeichen setzen und bedrohten Künstler*innen finanzielle Unterstützung, vor allem aber Sichtbarkeit und einen Wirkungsraum für ihre Arbeit geben.

„Wir erfahren, dass unsere Art zu leben, unser auf individueller Freiheit, Demokratie und rechtsstaatlichen Grundrechten basierendes Lebensmodell von manchen als Bedrohung, ja als aggressiver Akt angesehen wird. Das erzeugt Ernüchterung und Verunsicherung. Gerade in einer Situation, wo so vieles in Frage gestellt scheint, kommt der Kunst und der Kultur eine besondere Aufgabe zu. Kunst ist Mutmacherin und zugleich Herausforderin. Mit State of the ART(ist) unterstützen wir den Ruf nach Freiheit von Künstlerinnen und Künstlern rund um die Welt unterdrückter Kunst,“ so Außenminister Alexander Schallenberg.

Festival-Ausstellung und virtuelle Kunsthalle
Eingereicht werden können Arbeiten, Aktionen, Projekte und gemeinschaftliche Aktivitäten an der Schnittstelle von Kunst und Menschenrechten. Eine Jury sichtet alle Einreichungen und wählt 10 Projekte aus: Jeweils 3.000 Euro Preisgeld werden für die zwei Hauptpreise, jeweils 750 Euro für weitere acht Honorary Mentions ausgezahlt. Präsentiert werde alle 10 Projekte in einer Ausstellung im Rahmen des Ars Electronica Festivals im September 2023 sowie in einer virtuellen Kunsthalle. Letztere soll nicht nur zum Erkunden einladen, sondern auch ein inklusiver Ort des Ausdrucks und Austauschs für all jene Kunstschaffende sein, deren Lebenssituation es nicht erlaubt, sich frei zu äußern. Zudem wird es Vorträge und Diskussionsrunden zu „State of the ART(ist)“ via Festival-Stream geben.

„State of the ART(ist) ist ein Format mit besonderer Bedeutung. Gemeinsam mit dem Österreichischen Außenministerium können wir Kunstschaffenden in widrigen und oftmals existenziell bedrohlichen politischen, sozialen oder ökonomischen Lebensbedingungen eine Möglichkeit geben, ihrer Kunst Ausdruck und internationale Wirkungskraft zu verleihen. State of the ART(ist) folgt damit einer der Maximen, die sich Ars Electronica seit ihrem Bestehen auf ihre Fahnen geheftet hat: Kunst an der Schnittstelle zur Gesellschaft auf möglichst breiter Ebene öffentlich, sprich sicht- und erlebbar, zu machen“, so Gerfried Stocker, Co-CEO und künstlerischer Leiter von Ars Electronica.

Kunst- und Kulturprojekte können ab sofort bis einschließlich 28. April 2023 online unter --> ars.electronica.art/stateoftheartist/de/ eingereicht werden.

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Abbildung: Credit: I Will Close the Sky So You Could Breathe / Daria Pugachova (UA), Foto: Ivan Nikilov

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