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Ausschreibung der MARGARETE-SCHÜTTE-LIHOTZKY-Projektstipendien 2021

Die „Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien" sind zu Ehren der verdienstvollen österreichischen Architektin anlässlich ihres 100. Geburtstages eingerichtet worden, um Projekte im Bereich der Architektur bzw. Stadtplanung mit Schwerpunkt auf experimentelle Ansätze im Hinblick auf soziale Verbesserungen bzw. im Zusammenhang mit der Dynamik aktueller gesellschaftlicher Veränderungen durchführen zu können. Erwünscht sind Kooperationen mit Institutionen im internationalen Kontext, wie Planungsabteilungen, beispielhafte Projektträger, Bibliotheken, Archive, Universitäts-/Hochschulinstitute u. ä.
Ein direkter Bezug des Vorhabens zu den UN-Nachhaltigkeitszielen (https://sdgs.un.org/goals) ist erwünscht und wird von der Jury als zusätzliches Auswahlkriterium angewendet.

Antragsberechtigt sind Architektinnen und Architekten mit mindestens 5-jähriger beruflicher Praxis, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich.

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits das Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendium erhalten haben. Personen, die für das Jahr 2021 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Stipendienanzahl: bis zu 5 Stipendien
Stipendiendauer: 6 Monate, das Stipendium ist noch im Jahr 2021 anzutreten
Stipendienhöhe: Dotierung mit je EUR 9.300,00

Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von EUR 200,00 per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular muss ausgefüllt beigelegt werden.

Bewerbungsfrist bis zum 31. März 2021 per E-Mail

Einzureichen ist eine thematisch spezifizierte Beschreibung eines Projektes mit experimenteller Ausrichtung bzw. innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann.
* vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Bewerbungsformular Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien, verfügbar unter bmkoes.gv.at/Kunst-und-Kultur
* schriftliche Erläuterung und Spezifizierung des Themas mit halbseitiger Kurzfassung
* Projektbeschreibung, Zielerwartungen, Vorgangsweise, Zeitplan, Art der Ergebnisse, geplante Präsentationsform
* Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen/Professoren) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit
* Kopie des Abschlusszeugnisses, Kopie des Meldezettels
* Portfolio der bisherigen Arbeiten. Die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Lage Bewerbungen an die Abteilung IV/A/6 nur per E-Mail erfolgen können.
In der Betreffzeile ist anzuführen:
* Nachname, Vorname, MSL Stipendium

E-Mail-Anhänge:
Gliedern Sie bitte Ihre Unterlagen in einem E-Mail in jeweils 4 separate Anhänge und beschriften Sie diese wie folgt:
* Bewerbung (beinhaltet Bewerbungsformular)
* Projekt (Projektbeschreibung und Kurzfassung)
* Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Meldezettel)
* Portfolio (Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeiten)

Die Größe des E-Mails darf 10 MB nicht überschreiten.
Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung per E-mail an folgende Adresse einzureichen:

architektur-design-bewerbungen@bmkoes.gv.at

Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen.

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, der Abteilung IV/A/6 bis spätestens drei Monate nach Ablauf des Stipendiums (spätestens bis 01.09.2022) einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung IV/A/6 des Bundesministeriums für Kunst und Kultur, öffentlichen Dienst und Sport -Tel.: 01-71 606 / 851068 (Gabriele Kosnopfl).

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