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Unterstützungsfonds für Künstlerinnen und Künstler weiter aufgestockt

Wie Staatssekretärin Andrea Mayer heute bekanntgab, werden die Hilfen für Künstler*innen in der Corona-Krise neuerlich aufgestockt.

So wird die Überbrückungsfinanzierung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) von 110 Mio. Euro auf 120 Mio. Euro erhöht und der Covid-19-Fonds des Künstler-Sozialversicherungsfonds (KSVF) von 20 auf 40 Mio. Euro.

In der Überbrückungsfinanzierung für freischaffende Künstlerinnen und Künstler bei der SVS wurden bisher rund 68 Mio. Euro an Unterstützungsleistungen ausgezahlt. Die Überbrückungsfinanzierung erlaubt für selbständig versicherte Künstlerinnen und Künstler Unterstützungsleistungen von 1.000 Euro pro Monat. Außerdem wurde für November und Dezember ein „Lockdownbonus“ in der Höhe von 2.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Für Jänner und Februar ist ein weiterer Bonus in Höhe von 1.000 Euro geplant.

Beim Covid-19-Fonds des KSVF wurden bisher rund 12 Millionen Euro ausgezahlt. Der Fonds steht jenen freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern offen, die weder beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer noch bei der SVS anspruchsberechtigt sind, weil ihr Einkommen in der Regel zu niedrig für eine Pflichtversicherung ist. Im Jahr 2020 wurde an diese Personengruppe ein Betrag von 3.500 Euro pro Kopf ausgeschüttet. Für das erste Quartal 2021 ist seit 15. Jänner eine Zahlung von 1.500 Euro beantragbar, eine weitere Tranche für das 2. Quartal wird derzeit vorbereitet.

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