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Fonds für Künstler für 1. Quartal 2021 verlängert

Wie Kultur-Staatssekretärin Andrea Mayer in einer Aussendung am 28. Dezember mitteilte, wird sowohl die SVS-Überbrückungsfinanzierung als auch Covid-19-Fonds des KSVF verlängert.

SVS-Überbrückungsfinanzierung
In der SVS-Überbrückungsfinanzierung können SVS-versicherte Künstlerinnen und Künstler, die von der Pandmie betroffen sind, ab 15. Jänner eine weitere Tranche von 3.000 Euro für das erste Quartal 2021 beantragen.
Bisher stand für die Monate März bis Dezember 2020 eine Einmalzahlung von 10.000 Euro zur Verfügung. Darüber hinaus wurde aufgrund des neuerlichen Lockdowns der „Lockdown-Bonus“ ins Leben gerufen, der zusätzlich bezogen werden kann.
Bisher wurden aus der SVS-Überbrückungsfinanzierung, die mit der jetzt erfolgten Gesetzesänderung von 90 auf 110 Millionen Euro aufgestockt wird, rund 63,8 Mio. Euro ausgezahlt.

Covid-19-Fonds des KSVF
Beim Covid-19-Fonds des Künstlersozialversicherungsfonds beläuft sich die Auszahlungssumme für das erste Quartal 2021 auf 1.500 Euro. Der Covid-19-Fonds steht all jenen Künstlerinnen und Künstlern offen, die weder bei der SVS-Überbrückungsfinanzierung noch beim Härtefallfonds der Wirtschaftskammer antragsberechtigt sind, weil sich ihr Einkommen in der Regel unter den entsprechenden Schwellwerten bewegt.
Auch der Covid-19-Fonds wird mit der aktuellen Gesetzesänderung höher dotiert – statt 10 stehen nun 20 Mio. Euro zur Verfügung. Ausbezahlt wurden bisher rund 7,8 Mio. Euro.

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