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Open Call: Artist-in-Residence-Aufenthalte in Athen

Der Kunstverein EXTRA freut sich, in Zusammenarbeit mit Antonia Rahofer für das erste Halbjahr 2017 vier geförderte Artist-in-Residence-Aufenthalte in Athen auszuschreiben. Insgesamt werden 2 x 2 Arbeitsaufenthalte von April – Mai und Juni – Juli vergeben. Die griechische Hauptstadt lädt zu einer intensiven Auseinandersetzung mit ihren soziokulturellen, ökonomischen, institutionellen und architektonischen Bedingungen ein, ebenso wie zu einer Begegnung mit ihrer regen Kunst- und Kulturszene. Von April – Juli wird zudem auch die documenta 14 in der Stadt zu Gast sein, die sich in ihrer 14. Ausgabe als Ziel gesetzt hat, »von Athen zu lernen«. Der Fokus des Arbeitsaufenthalts liegt auf der Entwicklung und Umsetzung eines eigenen Projektvorhabens, dessen Ergebnisse in einer den Aufenthalt abschließenden Ausstellung präsentiert werden. Die dafür eingesetzten Medien und Formate sind frei wählbar. Kooperationspartner vor Ort ist die Snehta Residency, in deren internationalen Umfeld sich die ausgewählten KünstlerInnen bestens vernetzen können. DOWNLOAD OPEN CALL und DATENBLATT auf www.kunstverein-extra.com Zeitrahmen und Aufenthaltsdauer Die Dauer eines Aufenthalts beträgt zwei Monate. Es sind je zwei KünstlerInnen gleichzeitig in einem der folgenden beiden Zeitfenster vor Ort: > Zeitfenster I: 1. April – 31. Mai 2017 (2 KünstlerInnen) > Zeitfenster II: 1. Juni – 31. Juli 2017 (2 KünstlerInnen) Rahmenbedingungen und Leistungen > Arbeitsplatz in einem Studio der Snehta Residency (ohne EDV-Ausstattung) > Nützung von Werkstätten und Ausstellungsräumlichkeiten der Snehta Residency > vollausgestattete Unterkunft, in der die zwei KünstlerInnen je Zeitraum gemeinsam untergebracht sind (pro KünstlerIn steht 1 Zimmer zur Verfügung; Wohnzimmer, Küche, WC und Bad zur gemeinsamen Nutzung; WLAN vorhanden) > pauschaler Zuschuss zu den Lebenshaltungs- und Produktionskosten in Höhe von 650 EUR pro Monat (1.300 EUR insgesamt; Bei einer Abwesenheit von mehr als 14 Tagen wird der Zuschuss aliquot ausbezahlt.) > Reisekosten für einen einmaligen Hin- und Rückflug bis zu einem Maximalbetrag von 200 EUR. Die Flugbuchung erfolgt durch die KünstlerInnen selbst, die Kosten werden bei Ankunft in Athen refundiert. > Vernetzung mit Kulturschaffenden und Institutionen vor Ort durch kuratorische Begleitung möglich > Integration in die vielseitigen Aktivitäten der Snehta-Residency und ihrer KünstlerInnen > Unterstützung bei der Umsetzung des geplanten Projekts durch ein lokales KuratorInnenteam > Auf Initiative der TeilnehmerInnen können zusätzliche interne und öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden. Sonstiges > Für eine adäquate Reise- und Auslandskrankenversicherung haben die TeilnehmerInnen eigenständig Sorge zu tragen. > Rücktransport von in Athen produzierten Arbeiten erfolgt in Eigenregie. > Die Unterbringung von Familienmitgliedern, Verwandten und FreundInnen ist ausschließlich insgesamt 7 Tage im Zeitraum des Aufenthaltes möglich. > Die Studios und Unterkünfte sind nicht barrierefrei zugänglich. Rückfragen bitte an: residency@kunstverein-extra.com

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