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Ausschreibung Staatsstipendien für Video- und Medienkunst 2017

Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2016 Das Bundeskanzleramt Österreich vergibt für das Kalenderjahr 2017 drei Staatsstipendien für Video- und Medienkunst. Die Stipendien werden Künstlerinnen und Künstlern zuerkannt, die an einem größeren künstlerischen Projekt in diesem Bereich arbeiten und deren Werk sich durch einen besonderen Grad an Originalität und eine außergewöhnlich innovative Komponente auszeichnet. Die Vergabe der Staatsstipendien für Video- und Medienkunst erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Vom Juryergebnis werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer schriftlich informiert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung des Juryvorschlages erfolgt. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel). Die Laufzeit des Stipendiums beträgt ein Jahr und ist mit monatlich 1.100 Euro dotiert. Die Einreichungen sind ab sofort bis spätestens 31. Oktober 2016 (es gilt das Datum des Poststempels) an folgende Adresse zu senden: Bundeskanzleramt / Sektion Kunst und Kultur, Abteilung II/1 Concordiaplatz 2, 1010 Wien Einsendungen nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Die Einreichung ist auf dem Kuvert mit dem Vermerk "Staatsstipendium für Video- und Medienkunst 2017" versehen. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Studentinnen und Studenten bzw. Personen, die bereits ein Staatsstipendium für Video- und Medienkunst oder in einer anderen Kunstsparte erhalten haben. Künstlerinnen und Künstler, die für das Jahr 2017 ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitatelier zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich für ein Staatsstipendium nicht berücksichtigt werden. Bewerbungsunterlagen: * genau ausgefülltes Bewerbungsformular (Bewerbung Staatsstipendien) * gegebenenfalls ein ausgefülltes AlleinerzieherInnen-Formular * Lebenslauf (Ausbildung und Angabe über die bisherigen künstlerischen Aktivitäten) auf einem gesonderten Beiblatt. * Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit, Angaben über allfällige Arbeitsvorhaben während der Laufzeit des Stipendiums, maximal A4-Format (keine Originalarbeiten, keine DVDs). Die Unterlagen sollen der Jury ermöglichen, sich ein Bild über die Tätigkeit der Bewerberin/des Bewerbers zu machen. Eine Haftung für den Verlust von Unterlagen kann das Bundeskanzleramt nicht übernehmen. Das eingereichte Material wird nach Verlautbarung der Stipendienzuerkennung im Postweg zurückerstattet. Mit der Annahme des Stipendiums verpflichten sich die Stipendiatinnen und Stipendiaten, bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen dokumentierten Bericht über die erfolgte Tätigkeit der Abteilung II/1 vorzulegen. Alleinerzieherinnen/Alleinerzieher erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag (siehe Alleinerziehenden-Formular). Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt und während dieses Zeitraumes Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen.

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