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Ausschreibung von Auslandsstipendien samt Atelierwohnungen

Paris, Brüssel, Shanghai, Peking, New York, Mexico City, Tokio, Istanbul, Yogyakarta/Indonesien für bildende KünstlerInnen 2017/2018 Das Bundeskanzleramt (BKA), Sektion für Kunst und Kultur, hat in mehreren Ländern Atelierwohnungen für bildende Künstlerinnen und Künstler angemietet und vergibt diese im Rahmen einer Ausschreibung für die Jahre 2017/2018. Mit der Vergabe der Ateliers, die einzelnen Künstlerinnen und Künstlern für 3 bis 6 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls vom BKA übernommen. Folgende Ateliers bzw. Atelierwohnungen werden mit dieser Ausschreibung vergeben: Paris:
zwei Atelierwohnungen in der Cité Internationale des Arts im Zentrum der Stadt, wovon eine speziell für Objektkünstlerinnen/-künstler vergeben wird (www.citedesartsparis.net).
Dauer: 4 Monate; Stipendienhöhe: 1.900 Euro/p.m. (davon Betriebskosten von rund 500 Euro an die Cité des arts); Reisekostenpauschale: 400 Euro
Vergabezeitraum: 1. September 2017 bis 31. August 2018 Brüssel:
ein Atelier im Rahmen des "Wiels Residency Programm" mit einer im Umkreis gelegenen Wohnung (www.wiels.org), umfangreiche Betreuung mit wöchentlichen Tutorials
Dauer: 6 Monate; Stipendienhöhe: 1.400 Euro/p.m.; Reisekostenpauschale: 400 Euro
Vergabezeitraum: 1. Jänner 2017 bis 30. Juni 2018 Shanghai:
eine gemeinsame Wohnung für zwei Künstlerinnen/Künstler, angebunden an die Shanghai Theater Academy, englischsprachige Betreuung
Dauer: 3 Monate; Stipendienhöhe 1.500 Euro/p.m.; Reisekostenpauschale: 1.000 Euro
Vergabezeitraum: 1. September bis 30. November 2017 Peking:
eine Atelierwohnung im Rahmen des von der Red Gate Gallery Beijing betriebenen Atelierprogramms. Das Atelierprogramm verfügt über gut ausgestattete Ateliers und eine englischsprachige Betreuung (www.redgategallery.com)
Dauer: 3 Monate; Stipendienhöhe: 1.500 Euro/p.m.; Reisekostenpauschale: 750 Euro
Vergabezeitraum: 1. September 2017 bis 31. August 2018 New York:
ein Studio im Rahmen des "International Studio and Curatorial Program" (I.S.C.P.) mit einer Wohnung im Greenwich Village (www.iscp-nyc.org). Künstlerinnen und Künstler aus verschiedenen Ländern nehmen an diesem Programm teil; Präsentationen der Arbeiten, Kontakte mit Kritikerinnen/Kritiker, Galeristinnen/Galeristen, Ausstellungskuratorinnen/-kuratoren werden angeboten;
Dauer: 6 Monate; Stipendienhöhe: 1.850 Euro/p.m.; Reisekostenpauschale: 900 Euro
Vergabezeitraum: 1. August 2017 bis 31. Juli 2018 Mexico City:
eine Atelierwohnung am Gelände der Österreichischen Botschaft in Mexico City. Das Zentrum der Stadt liegt ca. 45 Minuten entfernt
Dauer: 4 Monate; Stipendienhöhe: 1.500 Euro/p.m.; Reisekostenpauschale: 900 Euro
Vergabezeitraum: 1. September bis 31. Dezember 2017 und 1. März bis 30. Juni 2018 Tokio:
das traditionell japanische Haus liegt im Stadtteil Arakawa-ku im nördlichen Tokio
Dauer: 3 Monate; Stipendienhöhe: 1.850 Euro; Reisekostenpauschale: 1.000 Euro
Vergabezeitraum: 1. August 2017 bis 31. Juli 2018 Istanbul:
ein Wohnatelier (90m2) im Stadtteil Beyoglu/Cihangir, Istanbul
Dauer: 3 Monate, Stipendienhöhe: 1.400 Euro/p.m.; Reisekostenpauschale: 250 Euro
Vergabezeitraum: 1. September 2017 bis 30. August 2018 Yogyakarta:
ein großräumiges Atelier, ein Wohnraum, Bad, gemeinsame Küche, gemeinsame Benützung eines Ausstellungs- und Veranstaltungsraumes, in der Nähe der Yogyakarta Art University, englischsprachige Betreuung
Dauer: 3 Monate; Stipendienhöhe: 1.500 Euro/p.m.; Reisekostenpauschale: 1.200 Euro
Vergabezeitraum: 1. September bis 30. November 2017 und 1. April bis 31. Juni 2018 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben. Wir weisen darauf hin, dass eine Bewerbung nur für einen Atelierstandort möglich ist. Bewerbungen darüber hinaus werden der Jury nicht vorgelegt. Es muss die Bereitschaft vorausgesetzt werden, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil. Die Betriebskosten der Wohnung sind teilweise von den Stipendiatinnen/Stipendiaten zu tragen. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom BKA vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird, jedoch können einmal vereinbarte Termine nicht verändert werden. Künstlerinnen und Künstler, die in dieser Zeit ein Staatsatelier oder ein Start- bzw. Staatsstipendium erhalten, können nicht zeitgleich für ein Auslandsatelier berücksichtigt werden. Studierende sind von einer Bewerbung ausgeschlossen. Vergabemodus Die Vergabe der Stipendien erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Vom Ergebnis der Jurysitzung werden alle Bewerberinnen und Bewerber schriftlich informiert und es werden ihnen die Bewerbungsunterlagen postalisch retourniert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung erfolgt. Vollständige Bewerbungsunterlagen enthalten * ein genau ausgefülltes Bewerbungsformular Auslandsateliers bildende Kunst * einen künstlerischen Lebenslauf in Kurzform, * die Beschreibung eines Arbeitsvorhabens/ein Konzept, das spezifisch auf den Standort des Ateliers Bezug nimmt. * Fotomaterial/Kataloge der künstlerischen Arbeiten (jedoch keine originale Kunstwerke, die Einreichung auf DVD alleine ist nicht ausreichend!). * eine Kopie des Auszugs aus dem Melderegister. Das Kuvert muss mit dem Kennwort "Atelier: …und dem Namen der beworbenen Stadt" versehen sein. Die Einreichung soll das Format DIN A4 nicht überschreiten. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen kann das BKA nicht übernehmen. Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 31. Juli 2016 (es gilt der Poststempel) mit dem Kennwort "Atelier + Ortsname" an das Bundeskanzleramt – Sektion für Kunst und Kultur
Abt. II/1
Concordiaplatz 2
1010 Wien per Post zu richten oder abzugeben. Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abt. II/1 des Bundeskanzleramtes – Tel.: +43 1 53115-202477 oder maria.hayden@bka.gv.at.

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