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Auslandsatelier und Auslandsstipendien BMUKK

Ausschreibung von Auslandsstipendien samt Atelierwohnung in Paris, Rom, Krumau, Shanghai, Peking, New York, Mexico City, Tokio, Istanbul, Yogyakarta für bildende Künstlerinnen und Künstler Das Bundeskanzleramt – Sektion II Kunst und Kultur hat in mehreren Ländern Atelierwohnungen für bildende Künstlerinnen und Künstler angemietet und vergibt diese im Rahmen einer Ausschreibung für 2016/2017. Mit der Vergabe der Ateliers, die auf Vorschlag einer Jury einzelnen Künstlerinnen und Künstler für 3 bis 6 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden pauschaliert ebenfalls vom BKA übernommen. Folgende Atelierwohnungen werden mit dieser Ausschreibung vergeben: Paris: Zwei Atelierwohnungen in der Cité Internationale des Arts im Zentrum der Stadt, wovon eine speziell für Objektkünstlerinnen/Objektkünstler vergeben wird. Dauer: 4 Monate Stipendienhöhe 1.900 Euro pro Monat (davon Betriebskosten von rund 500 Euro an die Cité des arts), Reisekostenpauschale: 400 Euro Vergabezeitraum ab 1.9.2016 bis 31.8.2017 Rom: Eine große Wohnung in der Nähe der Piazza Navona, die gemeinsam mit Stipendiatinnen und Stipendiaten der Bereiche Literatur und Foto benützt wird. Der Atelierwohnbereich umfasst einen Arbeitsraum und einen Wohnraum. Küche und Bad sind mit den beiden anderen Stipendiatinnen/Stipendiaten gemeinsam zu benützen. Dauer: 3 Monate Stipendienhöhe 1.300 Euro pro Monat, Reisekostenpauschale: 250 Euro Vergabezeitraum: ab 1.10.2016 bis 30.9.2017 Krumau: Im Rahmen des internationalen Atelierprogramms des Egon Schiele Art Centrum in Krumau/Tschechien steht eine Atelierwohnung zur Verfügung, die sich im Zentrum der Altstadt befindet. Dauer: 3 Monate Stipendienhöhe: 1.300 Euro pro Monat, Reisekostenpauschale: 100 Euro Vergabezeitraum: ab 1.9.2016 bis 31.8.2017 Shanghai: Eine gemeinsame Wohnung für zwei Künstlerinnen/Künstler, angebunden an die Shanghai Theater Academy, englischsprachige Betreuung. Dauer: 3 Monate Stipendienhöhe 1.500 Euro pro Monat, Reisekostenpauschale: 1.000 Euro Vergabezeitraum: ab 1.9. bis 30.11.2016 Peking: Eine Atelierwohnung im Rahmen des von der Red Gate Gallery Beijing betriebenen Atelierprogramms. Das Atelierprogramm verfügt über gut ausgestattete Ateliers und eine englischsprachige Betreuung. Dauer: 3 Monate Stipendienhöhe: 1.500 Euro pro Monat, Reisekostenpauschale: 750 Euro Vergabezeitraum: ab 1.9.2016 bis 31.8.2017 New York: Ein Studio im Rahmen des "International Studio and Curatorial Program" (I.S.C.P.) mit einer Wohnung im Greenwich Village. Künstlerinnen und Künstler aus verschiedenen Ländern nehmen an diesem Programm teil; Präsentationen der Arbeiten, Kontakte mit Kritikerinnen und Kritikern, Galeristinnen und Galeristen, Austellungskuratorinnen und -kuratoren werden angeboten. Dauer: 6 Monate Stipendienhöhe: 1.600 Euro pro Monat, Reisekostenpauschale: 900 Euro (Vergabezeitraum: ab 1.8.2016 bis 31.7.2017 Mexico City: Eine Atelierwohnung am Gelände der Österreichischen Botschaft in Mexiko City. Das Zentrum der Stadt liegt zirka 45 Minuten entfernt. Dauer: 4 Monate Stipendienhöhe: 1.500 Euro pro Monat, Reisekostenpauschale: 900 Euro Vergabezeitraum: ab 1.9. bis 31.12.2016 und ab 1.3. bis 30.6.2017 Tokio: Das traditionell japanische Haus liegt im Stadtteil Arakawa-ku im nördlichen Tokio. Dauer: 3 Monate Stipendienhöhe: 1.850 Euro pro Monat, Reisekostenpauschale: 1.000 Euro Vergabezeitraum ab 1.8.2016 bis 31.7.2017 Istanbul: Ein Wohnatelier (90 Quadratmeter) im Stadtteil Beyoglu/Cihangir, Istanbul. Dauer: 3 Monate Stipendienhöhe: 1.400 Euro pro Monat, Reisekostenpauschale: 250 Euro Vergabezeitraum ab 1.9.2016 bis 30.8.2017 Yogyakarta: Ein großräumiges Atelier, ein Wohnraum, Bad, gemeinsame Küche, gemeinsame Benützung eines Ausstellungs- und Veranstaltungsraumes, in der Nähe der Yogyakarta Art University, englischsprachige Betreuung. Dauer: 3 Monate Stipendienhöhe: 1.500 Euro pro Monat, Reisekostenpauschale: 1.200 Euro Vergabezeitraum: ab 1.9. bis 30.11.2016 und ab 1.4. bis 31.6.2017 Bewerbungen können von Künstlerinnen und Künstlern eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren Lebensmittelpunkt nachweislich seit mindestens 3 Jahren in Österreich haben (bitte eine Kopie des Auszugs aus dem Melderegister beilegen und die eventuellen Formalitäten zur Erlangung der notwendigen Visa beachten!). Wir weisen darauf hin, dass eine Bewerbung nur für einen Atelierstandort möglich ist. Bewerbungen darüber hinaus werden der Jury nicht vorgelegt. Es muss die Bereitschaft vorausgesetzt werden, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil. Die Betriebskosten der Wohnung sind teilweise von den Stipendiatinnen/Stipendiaten zu tragen. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom BKA vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird, jedoch können einmal vereinbarte Termine nicht verändert werden. Künstlerinnen und Künstler, die in dieser Zeit ein Staatsatelier oder ein Start- bzw. Staatsstipendium erhalten, können nicht zeitgleich für ein Auslandsatelier berücksichtigt werden. Studierende sind von einer Bewerbung ausgeschlossen. Vollständige Bewerbungsunterlagen enthalten: ein genau ausgefülltes Bewerbungsformular "Auslandsateliers bildende Kunst" (PDF 468 kB) einen künstlerischen Lebenslauf in Kurzform, die Beschreibung eines Arbeitsvorhabens/ein Konzept, das spezifisch auf den Standort des Ateliers Bezug nimmt. Fotomaterial/Kataloge der künstlerischen Arbeiten (jedoch keine originale Kunstwerke, die Einreichung auf DVD alleine ist nicht ausreichend!). Das Kuvert muss mit dem Kennwort "ATELIER: …und dem Namen der beworbenen Stadt" versehen sein. Die Einreichung soll das Format DIN A4 nicht überschreiten. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen kann das BKA nicht übernehmen. Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 31. Juli 2015 (es gilt der Poststempel) mit dem Kennwort "ATELIER + Ortsname" an das Bundeskanzleramt – Sektion II Kunst und Kultur Abteilung II/1 Concordiaplatz 2 1014 Wien per Post zu richten oder abzugeben. Einreichungen per E-Mail sind nicht zulässig. Vom Ergebnis des Juryvorschlages werden alle Bewerbenden schriftlich informiert bzw. werden ihnen die Bewerbungsunterlagen postalisch retourniert. Es wird darauf hingewiesen, dass keine verbalisierte Begründung erfolgt. Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abteilung II/1 des Bundeskanzleramtes – Tel.: 01-53115-206814. mehr Info

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