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Erstes Urteil im Achenbach-Prozess: 19 Millionen Schadenersatz

Im Prozess gegen den Kunstberater Helge Achenbach hat das Landgericht Düsseldorf ein erstes Urteil gefällt. Achenbach soll demnach 19 Millionen Euro an die Erben von Berthold Albrecht zahlen. Er habe bei Kunstwerken und Oldtimern die er an Albrecht als Berater verkauft hat unberechtigte Preisaufschläge verlangt so das Gericht. Damit habe Achenbach sowohl die Preise für die Kunstwerke und seine vereinbarte Provision ungerechtfertigt in die Höhe getrieben haben. Im gleichzeitig laufenden Strafprozess hat Achenbach zuvor ein Teilgeständnis abgelegt, die Aufschläge aber als üblich und mit Albrecht vereinbart bezeichnet. Insgesamt sei dem Käufer bzw. seinen Erben kein Schaden entstanden, da der Wert der Kunstwerke heute weit über dem damaligen Kaufpreis liege, argumentierte Achenbach. Der Strafprozess ist noch nicht abgeschlossen, die Kunstsammlung Achenbachs soll im Mai/Juni dieses Jahres versteigert werden. (artmagazine berichtete)

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