Klimt-Foundation strebt Einigung mit der Familie Felsövanyi um Klimt-Gemälde an
Der Bericht der Expertenkommission (Univ.-Prof. Dr. Clemens Jabloner, Univ.-Prof. Dr. Helmut Ofner, Univ.-Prof. Dr. Franz-Stefan Meissel) liest sich einigermaßen eindeutig: „Zwar lassen sich die näheren Umstände der Veräußerung des Klimt-Porträts Bildnis Gertrud Loew [1902] nicht mehr rekonstruieren, aber es ist nach dem Bericht der unabhängigen Provenienzforschung davon auszugehen, dass das Bild noch während der NS-Herrschaft in Österreich von Gustav Ucicky erworben wurde […]“. Jedefalls befand sich das Bild spätestens seit 1942 im Besitz von Gustav Ucicky, so die Kommission weiter.
Damit wären die Voraussetzungen für die Anwendung des Restitutionsgesetzes erfüllt, befände sich das Bild in Bundesbesitz.
Die von Ursula Ucicky, der Ehefrau Gustav Ucickys, gegründete private Klimt-Foundation strebt nun eine Einigung mit den Erben nach Gertrud Felsövanyi an, die das Bild nachweislich bis 1938 besessen hatte. Ihre Familie musste fliehen und Gustav Ucicky gelangte in Besitz des Bildes – wie ist heute laut Kommission nicht mehr nachzuvollziehen.
In einer Presseaussendung kündigte die Klimt-Foundation nun an, mit der Familie Felsövanyi eine „gerechte und faire Lösung“ anzustreben. Peter Weinhäupl, Vorstandsvorsitzender der Klimt-Foundation, möchte das Bild jedenfalls „für Österreich erhalten“. In die angestrebte Einigung sollen auch fünf in Stiftungsbesitz befindliche Zeichnungen Gustav Klimts einbezogen werden, dies allerdings ohne weitere Provenienzrecherchen, weil diese zu kostspielig seien.
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