Rheinischer Kunstpreis – Bewerbungsfrist bis zum 30. September 2014
Bewerbungsschluss für den Rheinischen Kunstpreis ist der 30. September 2014. An diesem Tag muss die Bewerbung zur Post gegeben worden sein. Spätere Anmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Teilnahmeberechtigt sind Künstlerinnen und Künstler, die im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland oder in den südlich davon gelegenen Gebietskörperschaften Kreis Ahrweiler, Landkreis Neuwied, Kreis Altenkirchen (Ww.), Landkreis Mayen-Koblenz, Stadt Koblenz, Westerwaldkreis sowie Rhein-Lahn-Kreis und Rhein-Hunsrück-Kreis wohnen oder dort geboren sind. Ebenfalls mitmachen können Künstlerinnen und Künstler aus dem mit dem Rhein-Sieg-Kreis partnerschaftlich verbundenen Kreis Bołeslawiec (Bunzlau) in Polen.
Der RHEINISCHE KUNSTPREIS wird vom Rhein-Sieg-Kreis in Zusammenarbeit mit dem LVR-Landesmuseum Bonn des Landschaftsverbandes Rheinland verliehen und ist eine Auszeichnung für hervorragende Arbeiten auf dem Gebiet der bildenden Kunst. Die Preisträgerin oder der Preisträger des Jahres 2014 darf sich über ein Preisgeld in Höhe von 20.000 Euro freuen. Zusätzlich zum Preisgeld werden die Arbeiten mit einer Ausstellung samt Katalog im LVR-Landesmuseum gewürdigt.
Bewerbungsunterlagen und weitere ausführliche Informationen zum Rheinischen Kunstpreis erhalten Interessierte auf der Internetseite www.rhein-sieg-kreis.de/kunstpreis oder beim Kulturamt des Rhein-Sieg-Kreises (Telefon: 02241/13-2766, E-Mail: kunstpreis@rhein-sieg-kreis.de).