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Geförderte Ateliers Berlin

Im Berliner Atelierprogramm werden öffentlich geförderte Gewerbeflächen als Ateliers für professionelle Bildende Künstlerinnen und Künstler vermittelt. Voraussetzung für die Bewerbung ist die Professionalität, die berufliche und soziale Dringlichkeit und ein jährliches Einkommen unter derzeit 16.055 € netto p.a. Ein Vergabebeirat wählt unter den BewerberInnen aus. Die Vergabe der Ateliers erfolgt für die Dauer von zwei Jahren auf der Grundlage eines Untermietvertrages mit Förderzusatz durch den Hauptmieter, der Gesellschaft für Stadtentwicklung (GSE). Vor Ablauf des Vertrages erfolgt erneut eine Einkommensüberprüfung. Sind die Fördervoraussetzungen nach wie vor erfüllt, werden die Verträge in der Regel für weitere zwei Jahre verlängert. Nach vier Jahren erfolgt eine weitere Prüfung hinsichtlich des Fortbestandes der beruflichen und sozialen Dringlichkeit Ihres Atelierbedarfes. Seit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 20.06.07 ist die Förderzeit auf acht Jahre begrenzt . Die KünstlerInnen sind verpflichtet, bei Atelierwechsel und/ oder längerem Auslandsaufenthalt ihre Räume zur Nach- oder Untervermietung freizumelden. Die ausgeschriebenen Flächen beinhalten i.d.R. die Atelierfläche + anteilige Nebenflächen (z.B. Flur, WC, Gemeinschaftsraum etc.). Nebenflächen sind keine Lagerflächen !!!! Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernommen. Änderungen sind möglich. Bitte beachten Sie den Bewerbungsschluss (Eingang im Atelierbüro - Poststempel zählt nicht!) Details zu den Ateliers >im PDF hier

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