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Ausschreibung Artists in Residence Programme 2015

Das Bundeskanzleramt Österreich stellt in Kooperation mit KulturKontakt Austria 50 Residence-Stipendien für das Jahr 2015 in Österreich zur Verfügung. Die Residencies dienen dem Bekanntwerden mit der österreichischen Kunst- und Kulturszene und der Kontaktaufnahme zu österreichischen Kunstschaffenden. Ziel ist die Realisierung eines eigenen Projekts. Die ausländischen Kunstschaffenden werden während ihres Aufenthalts mit der Kunst- und Kulturszene bekannt gemacht. Angeboten werden Galerie-, Atelier- und Museumsbesuche, Kontaktherstellung zur Literatur- und Verlagsszene sowie Zugang zum Musikleben in Wien. Die StipendiatInnen erhalten nach Maßgabe der Möglichkeiten Freikarten für Kunst- und Buchmessen, zu Aufführungen im Tanzquartier, zum internationalen Tanzfestival ImPuls Tanz und zu anderen Veranstaltungen. Weiters besteht die Möglichkeit, aktiv am Artists-in-Residence-go-to-School-Programm von Kulturkontakt Austria teilzunehmen (das sind Lesungen und Workshops an Schulen in Österreich). Die Ausschreibung richtet sich an Kunstschaffende, die nicht in Österreich wohnhaft sind und ihre Ausbildung bereits abgeschlossen haben. Österreichische StaatsbürgerInnen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Kenntnisse der deutschen oder englischen Sprache (Basics) werden vorausgesetzt. Die Altersgrenze für Bewerbungen ist 40 Jahre, d.h. BewerberInnen müssen nach dem 31.12.1974 geboren worden sein. Kunstschaffende, die bereits an Artists-in-Residence-Programmen von KulturKontakt Austria bzw. des Bundeskanzleramtes Österreich oder des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur teilgenommen haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Eine Bewerbung ist nur für eine dieser Sparten möglich: Bildende Kunst Künstlerische Fotografie Video- und Medienkunst Design Komposition Literatur Kinder- und Jugendliteratur Literarische Übersetzung KunstvermittlerInnen KuratorInnen Bewerbungen aus dem Bereich Film (Kurzfilm, Spielfilm, Dokumentarfilm, Avantgarde- oder Experimentalfilm etc.) können aus organisatorischen Gründen nicht angenommen werden. Die Dauer der vergebenen Stipendien ist je nach Sparte gestaffelt: Stipendien mit der Dauer von 3 Monaten für Bildende KünstlerInnen, künstlerische FotografInnen, DesignerInnen, KomponistInnen, Video- und MedienkünstlerInnen Stipendien mit der Dauer von 1–2 Monaten für LiteratInnen und literarische ÜbersetzerInnen Stipendien mit der Dauer von 1 Monat für KuratorInnen und KunstvermittlerInnen Die StipendiatInnen werden von spartenspezifischen Fachjurys ausgewählt. Die Stipendien werden im Rahmen der Artists-in-Residence-Programme vom Bundeskanzleramt Österreich gefördert und von KulturKontakt Austria beratend und organisatorisch begleitet. Was kann von der Residency erwartet werden? Unterkunft je nach Verfügbarkeit entweder in einem Appartement der Parkdependance des Schloss Laudon (14. Wiener Gemeindebezirk) oder in einem Zimmer in einer Wohnung im 3. bzw. 9. Wiener Gemeindebezirk; Nutzung von Gemeinschaftsateliers im 2. Wiener Gemeindebezirk und im Schloss Laudon bzw. Nutzung eines Freigeländes auf dem Areal des Schloss Laudon; ein Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten in der Höhe von € 800 pro Monat; bei einer Abwesenheit von mehr als 7 Tagen wird der Zuschuss aliquot ausbezahlt; ein einmaliger Materialkostenzuschuss in der Höhe von € 300; ausgenommen sind die Bereiche KuratorInnen, KunstvermittlerInnen und Literatur; Übernahme von Übersetzungskosten für eine ausgewählte Textprobe (Ausmaß 10 Seiten à 1800 Zeichen) von einer Fremdsprache ins Deutsche für LiteratInnen; Übernahme einer Unfall- und Krankenversicherung mit Ausnahme von chronischen Krankheiten und zahnsanierenden Behandlungen. Für die Dauer des Aufenthalts wird abhängig von der Unterkunft entweder ein Mobile Internet Connect Stick inklusive SIM Card oder WLAN zur Verfügung gestellt. Ein Notebook kann nicht zur Verfügung gestellt werden. Für die Dauer des Aufenthalts werden ein Mobiltelefon sowie eine Wertkarte mit einem einmaligen Guthaben von € 40 zur Verfügung gestellt. Ebenso werden Monatskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel in Wien für die Dauer des Aufenthalts zur Verfügung gestellt. Für die regelmäßige Reinigung der Wohnräume während des Aufenthalts sowie für den Wäschewechsel wird Sorge getragen. Eine Werkspräsentation gegen Ende des Aufenthalts ist grundsätzlich möglich. Finanzielle Unterstützung bei der Produktion von Katalogen sowie für Übersetzungsaufträge, Buchveröffentlichungen und Aufführungen kann nicht geleistet werden. Auch Reisekosten können nicht übernommen werden. Es ist nicht möglich, in Begleitung von anderen Personen (Familienangehörige, Freunde/Freundinnen, Bekannte etc.) oder unter Mitnahme von Haustieren an der Residency teilzunehmen. Spartenspezifische Bewerbungsunterlagen Sparte Bildende Kunst, Fotografie, Design, Video- und Medienkunst Das Stipendium richtet sich an Personen, die ihre künstlerische Ausbildung bereits abgeschlossen haben bzw. bereits seit mindestens fünf Jahren freischaffend künstlerisch tätig sind. Studierende sind von der Bewerbung ausgeschlossen, postgraduate Studierende jedoch willkommen. Fristgerecht sind folgende Bewerbungsunterlagen in fünffacher Ausfertigung einzureichen (keine CDs oder DVDs, nur kopierfähige Unterlagen, keine Originale!), jede komplette Bewerbungsmappe in einem eigenen, beschrifteten Kuvert. Eine Bewerbungsmappe beinhaltet: einen komplett ausgefüllten und unterzeichneten Bewerbungsbogen, Porträtfoto, Lebenslauf bzw. künstlerischer Werdegang, Motivationsschreiben (max. 1 DIN A4 Seite) unter Angabe der aktuellen künstlerischen Interessen und Projekte sowie eine Darstellung der Erwartungshaltung an die Residency, Darstellung jenes Vorhabens, das während des Aufenthalts in Österreich durchgeführt werden soll; Projekte mit Österreichbezug werden bevorzugt (max. 1 DIN A4 Seite), ein Empfehlungsschreiben (max. 3), Angaben zu allen bisherigen Residencies, Studienaufenthalten bzw. Praktika im Ausland, Dokumentation der künstlerischen Tätigkeit (Portfolio), gemeint ist ein repräsentativer Querschnitt max. 10 Seiten (keine CDs oder DVDs, keine Kataloge, keine Fotomappen, keine Poster, keine Originale!); bei Video- und MedienkünstlerInnen max. 1 DVD mit max. Präsentationsdauer von 10 Min. Die Einreichungen sind bis spätestens 31. Juli 2014 (es gilt der Poststempel) an das Bundeskanzleramt Österreich Abteilung II/6 Concordiaplatz 2 1010 Wien zu senden. Auf der Einsendung muss deutlich der Vermerk „Artist-in-Residence - Bildende Kunst“ angeführt sein! Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: charlotte.sucher@bka.gv.at. Telefonische Rückfragen unter 0043 (0)1 53115 206860. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Die BewerberInnen werden sowohl vom Einlangen ihrer Bewerbung als auch vom Ergebnis der Auswahlsitzung schriftlich in Kenntnis gesetzt. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht retourniert! Das für die Einreichung notwendige Bewerbungsformular finden Sie hier. Sparte Literatur, Kinder- und Jugendliteratur, literarische Übersetzung Sparte Komposition Sparte KunstvermittlerInnen und KuratorInnen Diese Einreichfristen sind abgelaufen (bis spätestens 15. Juli 2014)!

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