Werbung
,

Follow the Money! Urheberrecht als Massenphänomen

Es ergab sich, dass einige Beispiele in diesem Text ländlich inspiriert wirken, weswegen man auch mit der ruralen Wendung beginnen kann, dass es «weit hinunter geschneit» habe, wenn einstmals spröde Minderheitsthemen, wie die freien Werknutzungsrechte des Urheberrechts, zum Stoff für Populismus und neue politische Formationen werden. Doch gerade in der Vervielfachung jener, die neuerdings vom Urheberrecht betroffen sind, zeigt sich das Ausmaß des Paradigmenwechsels: Durch die digital massenhaft verbreiteten Inhalte und die Fülle der Vervielfältigungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten rücken Urheberrechtsfragen in die Nähe von massentauglichen Rechtskreisen wie Konsumentenschutz oder Mietrecht. Es wird jedoch in der Diskussion häufig übersehen, dass nicht nur die Zahl der Nutzungen zugenommen hat, sondern, dass es auch zu einer Vervielfachung von Urheber_innen gekommen ist, die Sicherheit über die Verfügbarkeit von Quellen- und Referenzmaterial benötigen. Es wird nur eine Frage der Zeit sein, bis die beliebten Ratgeberkolumnen in Massenmedien – anstelle von Anfragen zu «Mein Hotel war dreckig, was kann ich tun?» – mit Anfragen zu Urheberrechtsthemen überschwemmt werden. Dass die Notwendigkeit von rechtlichen Neuregelungen weit über den Schutz der Werke professioneller Künstler_innen hinausgeht, zeigen etwa die Schwierigkeiten, in der kreativ-ermutigenden Jugendarbeit mit verfügbaren digitalen Ressourcen korrekt umzugehen. «Hilfe! Meine Kinder haben einen Youtube-Hit» könnte also Thema für Ratsuchende werden, wenn die sorgfältigen Begriffstrennungen zwischen freier Privatnutzung, Veröffentlichung, Verwertung, Bearbeitung und Neuschöpfung in den «Werken» von Halbwüchsigen mit Mash-Up Talent ineinander fallen. (1) Denn die so gerne als potenzielle Rechtediebe ins Spiel gebrachten Jugendlichen sind häufig nicht nur Gratiskulturkonsument_innen, sondern schaffen bisweilen auch «Werke» und könnten in dieser Rolle schutzbedürftig sein. Mit großer Wahrscheinlichkeit werden sie jedoch nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sein, was uns die Herausforderung vor Augen führt, die darin liegt, dass die Chance zur Veröffentlichung von «Werken» zum Massenphänomen geworden ist. So sollte sich etwa für viele Künstler_innen, die mit Internet-Found-Footage arbeiten, nicht nur die Fragen nach dem Schutz ihrer eigenen Arbeit stellen, sondern auch die Frage nach Rolle und Beitrag ihrer (teils unwissenden) Kollaborateur_innen. Die Komplexitäten der jeweiligen Einzelfälle machen pauschale und kollektive Vergütungsregeln attraktiv. Letztendlich liefert gerade der Musiksektor diesbezügliche Vorbilder, in dem es z.B. für Gastronomiebetriebe immer schon möglich war, über Pauschalzahlungen an die AKM sicherzustellen, dass die «Tanz- oder Hörnutzung» durch die Gäste auch rechtlich gedeckt ist. Auch für die rechtliche Rücksichtnahme gegenüber Laienkultur existieren Vorbilder im Musikbereich, wie etwa die explizite Freistellung bestimmter Chöre und Musikkapellen von der Pflicht zur Einholung von Werknutzungsbewilligungen in § 53 Urheberrechtsgesetz. Der partytechnisch ambitionierte Wirt hat daher bereits jetzt Rechtssicherheit, ebenso wie der Drehorgelspieler vor seiner Tür, den das Urheberrechtsgesetz mit dem Recht auf freie Werknutzung ebenso «privilegiert», wie Aufführungen bei «kirchlichen oder bürgerlichen Feierlichkeiten oder aus einem militärdienstlichen Anlaß». Komplizierter ist allerdings die Frage, welchem Rechteklärungsaufwand eine Videogruppe aus dem örtlichen Jugendzentrum unterliegen sollte, die nach der Party aus hunderten Schnipseln ihren Beitrag bastelt, wobei neben der Musik noch die DJs, die performative Leistung der Tanzenden und diverse – unfreiwillig Erwin-Wurm-artige – «Einlagen» lokaler Kids gewürdigt werden müssten. Am tragfähigsten scheint es wohl, im Urheber- und Verwertungsrecht weiterhin jenem Rat zu folgen, den der Watergate-Informant «Deep Throat» gegeben haben soll: «Follow the Money» empfahl er den Rechercheuren zumindest im Film (2), und er lieferte damit eine Handlungsmaxime, die auch als Richtschnur für Verwertungsfragen im Kulturbereich Geltung beanspruchen könnte: Wer profitiert wo und in welcher Weise von jenen multiplen Transfers, ohne die Kultur nicht denkbar wäre? Wie vor einigen Wochen an dieser Stelle, am Beispiel einer Forderung aus der Berliner Szene nach Beteiligung an den Einkünften einer City-Tax beschrieben wurde, ist es für diesen Ansatz jedoch notwendig, auch die vielen indirekten Wertschöpfungen rund um kulturelles Handeln im Auge zu behalten. Mit dem Blick auf aktuelle Reformankündigungen im kleineren, nationalen Einzugsbereich, kann daher wenig gegen die von der Kulturministerin geplanten Neuregelung der Leerkassettenvergütung vorgebracht werden, die vorsieht, nunmehr auch die Verkäufe von Festplatten der Abgabe zu unterwerfen. Mit ihrer Koppelung an die Verkaufserfolge von Speichermedien schöpft diese Abgabe ziemlich punktgenau dort einen Teil des Gewinns ab, wo bereits die Produktwerbung mit dem Hinweis auf die Foto, Musik- und Filmspeichermöglichkeiten an kulturelle Inhalte andockt. Mit der Bezahlung der Vergütung beim Ankauf des Speichermediums «zahlen» die Nutzer_innen für die rechtliche Möglichkeit zur freien Privatnutzung von legal erhaltenem Material, wie sie bei Einführung der Abgabe im Jahr 1980 eben im Kopieren von LPs oder Radiosendungen auf Leerkassetten bestand. Doch die Kassette blieb vorwiegend reiner Speicher und die Werkzeuge zur Bearbeitung ihrer Inhalte waren kaum verbreitet. Die Abschöpfung eines Teils der Hardwaregewinne löst daher nur das Problem des privaten Konsums legaler Downloads, und hilft jenen wenig, die im nächsten Schritt ihre eigene Version des Gespeicherten erarbeiten. Die Festplattenabgabe ist also nur ein kleiner Schritt für einen abgrenzbaren Bereich von Urheber_innen. Um urheber- und verwertungsrechtlichen Realitäten des 21. Jahrhunderts gerecht zu werden, wird es bei den nächsten Schritten notwendig sein, die Nutzer_innen auch in ihrer Rolle als potenziell Neu-Schöpfende stärker wahrzunehmen. (1) Die Aufmerksamkeit für die Problematiken in der Jugendarbeit verdanke ich Simone Mathys-Parnreiter und ihrem aufschlussreichen Text für die «Kulturisse». (2) Erhellend in Hinblick auf die Problematik unklarer Quellen ist der Umstand, dass offensichtlich nicht einmal mehr der Drehbuchschreiber weiß, ob er das berühmte Zitat ge- oder erfunden hat, wie William Safire 1997 in der «New York Times» berichtet.
Mehr Texte von Martin Fritz

Werbung
Werbung
Werbung

Gratis aber wertvoll!
Ihnen ist eine unabhängige, engagierte Kunstkritik etwas wert? Dann unterstützen Sie das artmagazine mit einem Betrag Ihrer Wahl. Egal ob einmalig oder regelmäßig, Ihren Beitrag verwenden wir zum Ausbau der Redaktion, um noch umfangreicher über Ausstellungen und die Kunstszene zu berichten.
Kunst braucht Kritik!
Ja ich will

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Ihre Meinung

Noch kein Posting in diesem Forum

Das artmagazine bietet allen LeserInnen die Möglichkeit, ihre Meinung zu Artikeln, Ausstellungen und Themen abzugeben. Das artmagazine übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Meinungen, behält sich aber vor, Beiträge die gegen geltendes Recht verstoßen oder grob unsachlich oder moralisch bedenklich sind, nach eigenem Ermessen zu löschen.

© 2000 - 2024 artmagazine Kunst-Informationsgesellschaft m.b.H.

Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Gefördert durch: