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Zum hundertsten Mal: Brutto ist nicht Netto

Die These vorab: Ein nicht zu unterschätzender Grund für die fallweise unbefriedigende Entlohnung selbständiger Arbeit könnte darin liegen, dass ein größerer Teil der Beauftragungen durch fest angestellte – wenn nicht sogar beamtete – Kräfte erfolgt, denen die kalkulatorischen Grundlagen selbständiger Arbeit zeitlebens fremd bleiben. Traditionellerweise interessiert in Österreich nur das Nettomonatseinkommen, während bereits die Frage nach dem dazugehörigen Bruttowert oft auf Unverständnis stößt. Zwar steigt mit der unfreiwilligen Flexibilisierung der Rechtsformen auch hierzulande bisweilen das Verständnis für das „Geschäftsmodell“ des Anderen, dennoch ist die Kluft noch immer häufig spürbar, welche die „Festen“ von den „Freien“ trennt.

So kennen viele selbstständig Erwerbstätige die Situation, dass etwa eine Forderung nach einem Honorar von 400 Euro (sagen wir einmal für einen ganztägigen Seminarbeitrag) mit der Feststellung des angestellten Gegenübers quittiert wird, soviel „für eine ganze Woche Arbeit“ zu erhalten oder, dass bei Nennung eines Stundensatzes von 35 Euro (sagen wir einmal für freies Lektorat) dem beamteten Verhandlungspartner ein Seufzen entfährt, auch einmal „soviel“ pro Stunde bekommen zu wollen. Wenn dann noch angeführt wird, dass dazu noch die Mehrwertsteuer käme, folgt nicht selten ein beinahe unwirsches „Na das muss jetzt aber schon inklusive sein“, so als wäre diese Steuerpflicht ein beliebig verhandelbarer Umstand.

Wir unternehmen also – für die Leserschaft der „causerie“ gratis und sicher zum hundertsten Mal – wieder einmal den Versuch einen österreichischen Nettomonatsbezug mit derjenigen Honorarhöhe in Beziehung zu setzen, die Selbständige brauchen, um für einen einzelnen Monat in etwa über dieselbe Nettokaufkraft zu verfügen, wie ihre fiktiven Auftraggeber. Wir orientieren uns für dieses Beispiel an dem – öffentlich verfügbaren – Kollektivvertrag für Angestellte der Museen der Stadt Wien (1), der etwa für die Verwendungstufe IV (z.B. „Grabungsleiter, akademische RestauratorInnen, VermittlerInnen mit akademischer Ausbildung, hochqualifizierte Verwaltungskräfte, Bereichs- und Abteilungsleiter“ (2) nach einigen Jahren Berufserfahrung in der Einstufung 4 ein Bruttomindestgehalt von 2.808 Euro vorsieht, was einem Nettowert von 1.817 Euro entspricht. Wir lassen auch beiseite, dass die Gesamtarbeitgeberkosten für diese Position bei ca. 51.500 Euro im Jahr liegen, da wir uns hier nicht auf die Kosten, sondern auf die Kaufkraft im Monat beschränken wollen.(3)

Der erste Schritt in der Herstellung von Vergleichbarkeit, macht es notwendig, das steuerbegünstigte Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu berücksichtigen, welches dazu führt, dass man in Österreich sein Monatsnettoeinkommen immer um etwa 20% niedriger einschätzt, als es tatsächlich ist. Für den fiktiven Museumsangestellten in unserem Beispiel kommen also im Jahr insgesamt 4.416 Euro an Nettosonderzahlungen dazu, weswegen wir das monatlich verfügbare Einkommen um den monatlichen Anteil auf 2.184 Euro erhöhen.

Nun stellt sich die Frage, mit welcher Honorarhöhe auch der Selbständige in unserem Beispiel in der Lage wäre die Sitzgruppe Matrix (bei Leiner um 2.199 Euro) mit ca. 162 Stunden Arbeit (Wochenarbeitszeit laut. Kollektivvertrag 37,5 Stunden x 4,34) zu bezahlen? Es führen verschiedene kalkulatorische Wege zum angestrebten Ziel, doch wir wählen den Umweg über ein Jahresnettoeinkommen, welches dafür eben 26.216 Euro erreichen müsste. Vom Einkommensteuerrechner des Finanzministeriums erfahren wir, dass wir dafür etwa 37.000 Euro verdienen müssten, ein Betrag von dem ein Einkommensteuerbetrag von 10.269 fällig würde. Bis zu diesem Punkt würden uns viele noch bereitwillig folgen, da der Wert doch in etwa dem jeweiligen Bruttojahresgehalt entspricht, wäre da nicht der durchaus stattliche Betrag von 25,15%, der noch vor den Steuern vom Gesamteinkommen Selbstständiger für Pensions- (17,50%) und Krankenversicherung (7,65%) abgezogen wird. Rechnen wir also weiter – immer noch „von unten nach oben“ – müssten also bereits ca. 49.000 Euro im Jahr eingenommen werden, um in die Nähe des genannten Nettomonatswerts zu kommen. Um auch noch Spielraum für berufliche Kosten (Material, Arbeitsplatz, Recherche etc.) zu gewinnen, endet das Privatissimum also mit der Empfehlung für eine Monatsleistung das Nettomonatseinkommen eines ähnlich qualifizierten angestellten Gegenübers mit mindestens 2,5 zu multiplizieren, um Kaufkraftgleichstand zu erzielen, wobei wir es uns ersparen, auch noch den Urlaubsanspruch, Prämienzahlungen und Sachleistungen miteinzubeziehen. (4)

An dieser Stelle hebt bisweilen ein diffuses Geraune an, welches von „Absetzmöglichkeiten“ und „Steuerspielräumen“ zu wissen glaubt. Es ist in diesem Zusammenhang hilfreich festzuhalten, dass die Absetzmöglichkeiten primär Kosten betreffen, für die bei Angestellten der Arbeitgeber aufkommt (Arbeitsmaterialien etwa) und dass es – durch den sogenannten „Lohnsteuerausgleich“ – auch für Angestellte die Möglichkeit gibt, privat bezahlte „Werbungskosten“ geltend zu machen. Zu guter Letzt sorgen auch die Abrechnungspflichten für öffentliche Förderungen dafür, dass die ungehörige Frage „Brauchen´s a Rechnung?“ im Bereich freier Kulturarbeit selten gehört wird, und dass daher für diesen Vergleich von einem hohen Maß an Steuerehrlichkeit ausgegangen werden kann.

Zum Abschluss scheint es wohl notwendig zu betonen, dass die Mindestbezahlung aus dem Beispiel natürlich als angemessen erachtet wird. Sie wird den Kolleg_innen mit Freude zugestanden. Doch im Gegensatz zu einem vernebelnden „Das kann man aber nicht vergleichen“ ist es möglich und notwendig mit dem Taschenrechner den Vergleich zu suchen, wenn wieder einmal ein Selbständiger mit seinem Angebot das Büro betritt.

--

(1) <a href="http://www.gdgfsg.at/kollekt/Museen.htm" target="_blank">www.gdgfsg.at/kollekt/Museen.htm</a>

(2) Das uneinheitliche Gendering z.B. für Leiter (!) und VermittlerInnen (!) ist originalgetreu

(3) Nachzurechnen mit: <a href="http://onlinerechner.haude.at/bmf/brutto-netto-rechner.html" target="_blank">onlinerechner.haude.at/bmf/brutto-netto-rechner.html</a>

(4) Die Durchsetzung ist ein anderes Kapitel. Selbstredend gelingt diese auch dem Verfasser nicht immer.

Mehr Texte von Martin Fritz

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Ihre Meinung

1 Posting in diesem Forum
danke!
Sonja Bettel | 06.10.2011 06:43 | antworten
Das muss den AuftraggeberInnen, aber auch den AuftragnehmerInnen immer wieder einmal gesagt werden. Letztere trauen sich nämlich oft schon gar nicht mehr, über den angemessenen Preis nachzudenken, geschweige denn, ihn zu verlangen.

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