Werbung
,

Legalleaks: Quellenkunde für BürgerInnen

Es war eine typisch Wienerische Situation: Auf die Frage nach der Höhe der jährlichen Subvention für einen Wiener Off-Space im Rahmen einer Exkursion mit Studierenden, zögerte die zuvorkommende Mitorganisatorin mit dem Argument, dass sie nicht wisse, ob sie diese Information weitergeben dürfe. Erst nach dem Hinweis darauf, dass diese Zahl ohnehin online im jährlich veröffentlichten Kunstbericht zu lesen ist, wurde die bescheidene Summe genannt und damit diskutierbar gemacht. Der „Public-Record” bleibt im kulturellen Wien ein unbekanntes Wesen. Das historisch gewachsene Misstrauen gegenüber öffentlichen Quellen geht so weit, dass sich manche offenbar nicht einmal vorstellen können, dass es sie überhaupt gibt. Es kann daher gelingen, mit öffentlich zugänglichen Informationen den Eindruck des Top-Insiders zu erwecken, wie theoretisch mit dem Hinweis auf die 13.065 verkauften Kataloge der Kunsthalle Wien im Jahr 2007, eine Zahl die sich – als nur ein Beispiel – in einem Prüfbericht des Rechnungshofes findet. Erster Adressat der Berichte des Rechnungshofes ist häufig das Parlament, dessen Website in den letzten Jahren zu einem vielfältig abfragbaren Informationspool ausgebaut wurde. Die Suchmöglichkeiten erlauben neben dem Einblick in die abstrusen Debattenbeiträge mancher Abgeordneter (Stefan Petzner am 21.Oktober 2010 zur Fragen der Künstlersozialversicherung: „Künstler haben zwei gesunde Füße und zwei gesunde Hände! Das sind ja keine Behinderten ...!”) auch die Volltextabfrage von parlamentarischen Anfragen und den jeweiligen Beantwortungen. So braucht es keinen Julian Assange, um die Details zu den Werkverträgen Wilfried Seipels nachlesen zu können, die ebenso Gegenstand parlamentarischer Anfragen waren, wie die Vorwürfe gegenüber Peter Noever, oder angebliche Korrosionsschäden am Flugdach der Albertina. Diese und ähnliche Materialien enthalten bisweilen Details, die über die Kerndaten hinausgehen, die mittlerweile alle fördernden Körperschaften in Kunst- und Kulturberichten veröffentlichen. Dennoch ermöglichen auch diese Jahresberichte lohnende Einblicke – vor allem in weniger publizierte kulturpolitische Nebenschauplätze. So gingen etwa von Seiten der Stadt Wien im Jahr 2009 557.045 Euro an die (gemeindeeigene) „Friedhöfe GmbH” und die Hofmusikkapelle kostete dem BMUKK 1.188.438 Euro, wie wir es aus dem Kulturbericht 2009 erfahren können. Mangelnde Berichtspflichten und fehlende Auskunftsrechte von MandatarInnen werden häufig ins Treffen geführt, um organisatorische Auslagerungen zu kritisieren, wobei die Einwände oft übersehen, dass es dem Gesetzgeber freistünde jeder öffentlich finanzierten Unternehmung – unabhängig von der Rechtsform – Transparenzvorschriften zu machen. Dies wäre zum Beispiel dafür notwendig, um mehr über die Gebarung von Vereinen zu erfahren, die – im Gegensatz zu Wirtschaftsunternehmen – nicht einmal zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse verpflichtet sind. Während also das Firmenbuch z.B. den 32 seitigen Jahresabschluss der oben genannten Friedhöfe GmbH bereithält („14.316 Beauftragungen für Sarg- und Urnenbeisetzungen im Jahr und damit über den Erwartungen ...”) oder uns Aufschluss über den Buchwert des Museumsquartiers gibt (102.437.190 Euro zum 31.3.2008) hält das Onlinevereinsregister des Innenministeriums zum Verein Wiener Symphoniker nur die aktuelle Vorstandsbesetzung bereit, die ohnehin auf der Website des Orchesters verzeichnet ist. Es könnte natürlich kein Verein daran gehindert werden, seine Daten freiwillig zu publizieren, wie es etwa im Sozialbereich üblicher wurde, um das vertrauensbildende „Spendengütesiegel” zu erhalten. Für den Kunst- und Kultursektor ist leider festzustellen, dass die Transparenz von NGOs oft hinter die fallweise im Wirtschafts- oder Verwaltungsbereich etablierten Berichtsstandards zurückfällt, was damit zu tun haben könnte, dass Berichtspflichten noch immer der Geruch obrigkeitlicher Herrschaftsausübung anhaftet, der sich die Verantwortlichen eher nur gezwungenermaßen unterwerfen. So werden zwar in den allermeisten Kulturorganisationen regelmäßig (und oft stöhnend) Tätigkeitsberichte und Abrechnungen für die Fördergeber erstellt, doch wird meist übersehen, dass diese auch als Kommunikations- und Informationsinstrument für andere Stakeholder genutzt werden könnten. Wegen seiner alltäglichen Bedeutung am ehesten im öffentlichen Bewusstsein verankert ist das Grundbuch, da für Grund und Boden seit langem Übereinstimmung darüber herrscht, dass öffentliche Register dem Schutz von Rechtsbeziehungen dienen. So erfahren wir, dass die Secession auf einem Grundstück der Stadt Wien in der „Sicherheitszone für den Flughafen Wien” steht ebenso, wie den (unaufregenden) Umstand, dass die Vermieterin des VE.Sch anscheinend eine 71 jährige Privatperson mit Wohnsitz im Süden von Wien ist. Doch öffentliche Quellen können auch versiegen: Die „stellvertretende Direktorin” eines „Museums für angewandte Kunst”, deren Steuerfragen Gegenstand einer Entscheidung des Finanzsenates Wien waren, wusste nicht einmal selbst, dass die Entscheidung in ihrer Sache vom Finanzsenat online publiziert wurde. Nach Erscheinen der „causeries du lundi” vom 6.4.2010 zu allgemeinen Steuerfragen konnte sie durchsetzen, dass das vom Senat unzureichend anonymisierte Dokument von der Finanzverwaltung vom Netz genommen wurde.
Mehr Texte von Martin Fritz

Werbung
Werbung
Werbung

Gratis aber wertvoll!
Ihnen ist eine unabhängige, engagierte Kunstkritik etwas wert? Dann unterstützen Sie das artmagazine mit einem Betrag Ihrer Wahl. Egal ob einmalig oder regelmäßig, Ihren Beitrag verwenden wir zum Ausbau der Redaktion, um noch umfangreicher über Ausstellungen und die Kunstszene zu berichten.
Kunst braucht Kritik!
Ja ich will

Werbung
Werbung
Werbung
Werbung

Ihre Meinung

Noch kein Posting in diesem Forum

Das artmagazine bietet allen LeserInnen die Möglichkeit, ihre Meinung zu Artikeln, Ausstellungen und Themen abzugeben. Das artmagazine übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der abgegebenen Meinungen, behält sich aber vor, Beiträge die gegen geltendes Recht verstoßen oder grob unsachlich oder moralisch bedenklich sind, nach eigenem Ermessen zu löschen.

© 2000 - 2024 artmagazine Kunst-Informationsgesellschaft m.b.H.

Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Bezahlte Anzeige
Gefördert durch: