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(21.06.10) Auslandsmesseförderung für Galerien 2010 Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur schreibt für das Kalenderjahr 2010 eine Förderung für die Teilnahme an Messen im Ausland für kommerzielle Galerien zeitgenössischer bildender Kunst mit Standort in Österreich aus.
Die Einreichung muss enthalten: * Ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Förderungsersuchen pro Messebeteiligung. Bei Fremdwährungen ist der angesuchte Betrag in EURO (Umrechnung mittels: www.oanda.com) unbedingt mit dem Tageskurs des Unterzeichnungsdatums am Förderungsersuchen anzugeben. * Kopie der Messe-Anmeldebestätigung der Galerie pro Messebeteiligung aus der die Größe des Messestandes ersichtlich ist. * Nennung der Größe des Messestandes in Quadratmetern pro Messebeteiligung laut erfolgter Anmeldung unter zwingender Verwendung des Beiblattes Auslandsmesseförderung für Galerien 2010 / Beiblatt 1-2 (pdf, 13 KB) . * Bei der Einreichung ist mittels einer Künstler- und Werkliste der Nachweis zu erbringen, dass bei jeder einzelnen Messeteilnahme jeweils die Hälfte der ausgestellten KünstlerInnen Österreicher sind oder ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Österreich haben. Gleichwertig dazu ist der Nachweis anzusehen, dass die Hälfte der ausgestellten Werke von solchen Künstlerinnen und Künstlern stammt. 2. Förderungsmöglichkeit / Messegruppe „off- oder weniger renommierte Messen“ * Es werden höchstens 2 Messebeteiligungen pro Galerie und pro Jahr gefördert. * Jede Messeteilnahme wird mit einem Fixbetrag von € 4.000,00 gefördert. Die Teilnahme an folgenden 10 Messen kann im Jahr 2010 gefördert werden: Liste Basel open space Köln Artissima Turin Zona Maco. Mexico Arte Contemporaneo Gulf Art Fair Dubai Pulse Art Fair Miami Pulse Art Fair New York Art Moskau HK Hongkong Paris Foto Die Einreichung muss enthalten: * Ein vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Förderungsersuchen pro Messebeteiligung. * Kopie der Messe-Anmeldebestätigung der Galerie pro Messebeteiligung. * Bei der Einreichung ist mittels einer Künstler- und Werkliste der Nachweis zu erbringen, dass bei jeder einzelnen Messeteilnahme jeweils die Hälfte der ausgestellten KünstlerInnen Österreicher sind oder ihren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Österreich haben. Gleichwertig dazu ist der Nachweis anzusehen, dass die Hälfte der ausgestellten Werke von solchen Künstlerinnen und Künstlern stammt. Die vollständigen Einreichungen sind bis spätestens 15. September 2010 an folgende Adresse zu richten: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Abteilung V/1 Concordiaplatz 2 1014 Wien Es gilt das Datum des Poststempels. Der Briefumschlag und das Bewerbungsschreiben sind mit dem deutlich sichtbaren Vermerk: „Auslandsmesseförderung für Galerien 2010“ zu versehen. Unvollständige oder nach diesem Termin eingereichte Förderungsersuchen können nicht berücksichtigt werden. Die Abrechnung mittels saldierter Originalbelege erfolgt erst nach Vollzug der Überweisung, eine Frist wird im Zusageschreiben festgelegt. Saldierte Belege der Messestandskosten sind daher für die Einreichung nicht erforderlich. |
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