BMUKK Ausschreibung Atelierwohnungen international
02.03.10
Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur hat in mehreren Ländern Atelierwohnungen für bildende KünstlerInnen angemietet und vergibt diese im Rahmen einer Ausschreibung für das Studienjahr 2011/2012. Mit der Vergabe der Ateliers, die auf Vorschlag einer Jury einzelnen KünstlerInnen für 3 bis 6 Monate zur Verfügung gestellt werden, ist ein monatliches Stipendium verbunden. Die Reisekosten werden auf Antrag ebenfalls vom BMUKK übernommen. Atelierwohnungen in folgenden Städten werden mit dieser Ausschreibung vergeben:
Paris, Rom, Krumau, Tokio, Chengdu, Shanghai, Chicago, New York, Mexiko City, Peking
Teilnahmeberechtigt sind alle österreichischen oder in Österreich lebenden freiberuflichen bildenden KünstlerInnen bzw. solche KünstlerInnen, die mit der aktuellen künstlerischen Entwicklung in Österreich seit Jahren in enge Zusammenhang stehen. Wir weisen darauf hin, dass pro Künstler Bewerbungen für max. drei Orte möglich sind. Bewerbungen, die diese Anzahl überschreiten, werden nicht angenommen.
Die Bewerbungsunterlagen sollen ein genau ausgefülltes Bewerbungsformular Auslandsateliers bildende Kunst: www.bmukk.gv.at/kunst/service/formulare.xml, einen Lebenslauf in Kurzform, eine Begründung bzw. allfällige Beschreibung eines Arbeitsvorhabens und Fotomaterial/Kataloge der künstlerischen Arbeiten (jedoch keine Originale und CDs) enthalten und auf der Verpackung mit einem Kennwort "ATELIER:......und dem Namen der beworbenen Stadt“ versehen sein. Die Einreichung soll das Format DIN A4 nicht überschreiten. Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von Unterlagen kann das BMUKK nicht übernehmen.
Es ist für jeden Ort jeweils eine gesonderte komplette Bewerbung einzureichen, da allenfalls unterschiedliche Jurys tätig werden.
Kenntnisse der jeweiligen Landessprache sind von Vorteil. Es muss die Bereitschaft vorausgesetzt werden, sich mit Kultur, Lebensgewohnheiten und Gebräuchen des Landes auseinanderzusetzen und diese zu respektieren. Die Betriebskosten der Wohnung sind von den Stipendiaten zu tragen. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Antrittstermine vom BMUKK vorgegeben werden, wobei auf Terminwünsche nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird.
Künstler und Künstlerinnen, die in dieser Zeit ein Staatsatelier oder ein Start- bzw. Staatsstipendium erhalten, können nicht zeitgleich für ein Auslandsatelier berücksichtigt werden.
Bewerbungen sind ab sofort bis spätestens 31. Juli 2010 (es gilt der Poststempel) mit dem Kennwort "ATELIER .............. + Ortsname" an das
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur,
Abt. V/1
Concordiaplatz 2
A-1014 Wien
per Post zu richten. Vom Ergebnis des Jury-Entscheids werden alle Bewerber schriftlich informiert bzw. werden ihnen die Bewerbungsunterlagen postalisch retourniert.
Bei telefonischen Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abt. V/1 des BMUKK – Tel.: 01-53120-6814. Die Ausschreibung kann auch unter
www.bmukk.gv.at/kunst/service/ausschreibungen.xml eingesehen werden.

