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Rektorin / Rektor Akademie der bildenden Künste Wien

An der Akademie der bildenden Künste Wien, einer Kunstuniversität von internationaler Bedeutung, ist ab 1. Oktober 2019 die Funktion
der Rektorin / des Rektors

gemäß dem Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Universitätsgesetz 2002 – UG, BGBl I Nr. 120/2002 idgF) zu besetzen. Die Funktionsperiode dauert vier Jahre. Eine Wiederbestellung ist zulässig.

Eine zentrale Aufgabe der Akademie der bildenden Künste Wien liegt in der Entwicklung und Erschließung der Künste in Lehre und Forschung. Sie wurde 1692 gegründet und hat drei historische Sammlungen von internationaler Bedeutung. An der Akademie der bildenden Künste Wien sind derzeit 14 Studienrichtungen für rund 1.400 Studierende eingerichtet; sie ist in sechs Institute und diverse Verwaltungsabteilungen gegliedert und beschäftigt ca. 320 Lehrende und 150 allgemeine Universitätsbedienstete.

Anforderungen an Bewerberinnen/Bewerber
Zur Rektorin oder zum Rektor kann nur eine Person mit internationaler künstlerischer und/oder wissenschaftlicher Expertise und der Fähigkeit zur organisatorischen, personellen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität gewählt werden (siehe § 23 Abs 2 UG). Die Akademie legt Wert auf eine respektvolle und solidarische Zusammenarbeit aller Universitätsangehörigen, auf die Stärkung demokratischer Prozesse sowie die Ausweitung antidiskriminatorischer Praxen.

Darüber hinaus sind folgende Qualifikationen und Fähigkeiten erwünscht: Aktive Teilnahme an gegenwärtigen Diskursen im Kunst-, Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftsbereich und Kenntnisse ihrer interdisziplinären Zusammenhänge;

* Aktive Teilnahme an gegenwärtigen Diskursen im Kunst-, Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftsbereich und Kenntnisse ihrer interdisziplinären Zusammenhänge;
* Kenntnisse der Instrumentarien des universitären Kunst- und/oder Wissenschaftsmanagements;
* Kenntnis der europäischen und globalen bildungspolitischen Diskussion;
* Erfahrung in der Beschaffung von Drittmitteln und in internationalen Netzwerken;
* Erfahrung in Personalführung und wirtschaftlicher Verwaltung;
* Vertrautheit in Bezug auf die Aufgaben und Verantwortungen einer Kunstuniversität als Bildungs- und Forschungsinstitution;
* analytische und strategische Fähigkeiten, um die Akademie und ihr interdisziplinäres Potential in Forschung und Lehre weiterzuentwickeln und langfristige Ziele zu verfolgen;
* Integrations-, Team- und Kooperationsfähigkeit;
* gender- und diskriminierungskritische Kompetenzen;
* abgeschlossenes Universitätsstudium, Beherrschung der deutschen und englischen Sprache in Wort und Schrift.

Verfahrensablauf/Bewerbungsunterlagen/Bewerbung
Die Bewerbung soll neben den erforderlichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse sowie Tätigkeitsnachweise und Referenzen) auch ein Statement dazu enthalten, inwiefern die oben angeführten Qualifikationen erfüllt werden. Zusätzlich wird um eine schriftliche Darlegung der Prinzipien der Amtsführung sowie der Pläne zur weiteren Entwicklung der Akademie der bildenden Künste Wien (unter Berücksichtigung des bestehenden Entwicklungsplanes) gebeten. Auch sind die beabsichtigte Anzahl der Vizerektor_innen und die Geschäftsordnung (Geschäftsverteilung) vorzulegen.

Die am besten geeigneten Bewerber/Bewerberinnen werden zu einem öffentlichen Hearing an der Akademie der bildenden Künste Wien und einer Befragung durch den Senat und den Universitätsrat eingeladen. Hier sollen Vorstellungen zu künstlerischen und theoretischen Entwicklungsperspektiven ebenso wie zur organisatorischen Arbeit an der Akademie der bildenden Künste Wien sowie zur Struktur und Aufgabenteilung innerhalb des Rektorats präsentiert werden.

Bewerbungen sind bis 16.12.2018 zu richten an den Vorsitzenden des Universitätsrats der Akademie der bildenden Künste Wien und samt Unterlagen online zu übermitteln an: bewerbung@akbild.ac.at.

Weiterführende Informationen zur Akademie der bildenden Künste Wien, zu den Studien und Forschungsprojekten, zum Entwicklungsplan, zur antidiskriminatorischen Betriebsvereinbarung usw. finden Sie unter: www.akbild.ac.at.

--> Die Aufgaben der Rektorin oder des Rektors lt. § 23 UG 2002 idgF

Die Akademie der bildenden Künste Wien bietet der Rektorin / dem Rektor je nach Qualifikation und Erfahrung ein Jahresbruttoentgelt ab Euro 140.000,--. Das Endgehalt ist Gegenstand der Verhandlungen.

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt einen gleichen Anteil von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und hat diese Vorgabe in den vergangenen Jahren erfolgreich umgesetzt. Es wird weiterhin nachdrücklich um die Bewerbung von qualifizierten Frauen ersucht. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminatorischen Maßnahmen in der Personalpolitik. Die Bewerberinnen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Bewerbungsverfahrens entstanden sind.

Der Vorsitzende des Universitätsrats
Dr. Eduard Saxinger e.h.

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Abbildung: Außenansicht der Akademie der bildenden Künste Wien, Foto: Lisa Rastl

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