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Universitätsassistent_in Fachbereich Gegenständliche Malerei Akademie der bildenden Künste Wien

An der Akademie der bildenden Künste Wien gelangt folgende Stelle zur Ausschreibung:

Universitätsassistent_in
im Fachbereich Gegenständliche Malerei am Institut für Bildende Kunst. Diese Position wird im Ausmaß von 30 Wochenstunden befristet für 3 Jahre ab dem 1. Oktober 2018 vergeben.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere die Mitwirkung bei Lehrveranstaltungen im Bereich Gegenständliche Malerei am Institut für Bildende Kunst, die Betreuung von Studierenden sowie die Mitwirkung an Organisations- und Verwaltungsaufgaben und Evaluierungsmaßnahmen.

Anstellungsvoraussetzungen:

* ein für die Verwendung in Betracht kommendes abgeschlossenes Studium oder eine für die Verwendung in Betracht kommende gleich zu wertende künstlerische oder künstlerisch-wissenschaftliche Eignung.
* sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse
* IT Kenntnisse

Gewünschte Qualifikationen:

* umfangreiche Kenntnisse und künstlerische Praxis im Feld der Bildenden Kunst
* Kenntnisse und praktische Auseinandersetzung mit Gegenständlicher Malerei und dessen Ausdrucksformen in Bezug auf den zeitgenössischen Ausstellungsdiskurs
* Erfahrung im Organisieren und Umsetzen von Ausstellungen, Projekten und Publikationen
* Fähigkeit zur Teamarbeit
* didaktisch/pädagogische Kompetenz
* Genderkompetenz und interkulturelle Kompetenz

 

Der monatliche Bruttobezug nach dem Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer_innen der Universitäten in der Gehaltsgruppe B1 beträgt derzeit Euro 2.096,0 bei einem Beschäftigungsausmaß von 30 Stunden pro Woche.

--> Interessent_innen bewerben sich bitte bis 13.6.2018 hier

Die Akademie der bildenden Künste Wien strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen im künstlerischen und wissenschaftlichen Personal und in Leitungspositionen an und ersucht nachdrücklich um Bewerbungen von qualifizierten Frauen, die bei gleicher Qualifikation bevorzugt aufgenommen werden. Gleichfalls verpflichtet sich die Akademie der bildenden Künste Wien zu antidiskriminierenden Maßnahmen in der Personalpolitik. Weiters bemüht sich die Akademie um die Herstellung von möglichst barrierefreien Bewerbungs- und Arbeitsbedingungen. In diesem Rahmen unterstützt die Akademie aktiv die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen.
Die Bewerber_innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

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Abbildung: Außenansicht der Akademie der bildenden Künste Wien, Foto: Lisa Rastl

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