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Kunst im öffentlichen Raum 2018/19 Tirol

Aktion:

Das Land Tirol setzt den Förderschwerpunkt „Kunst im öffentlichen Raum“ 2018/19 zum elften Mal.

Mit dieser Aktion werden sowohl permanente Kunstprojekte als auch temporäre Interventionen im öffentlich zugänglichen Raum gefördert. Anlässlich des Maximilianjahres 2019 wird sie diesmal thematisch ausgeschrieben und in einen zeitlichen Ablauf eingebunden.

2019 jährt sich der Todestag Kaiser Maximilians I. zum fünfhundertsten Mal. Der als „letzter Ritter“ bekannte Römisch Deutsche Kaiser wurde 1459 geboren und war eine ambivalente Figur in einem zerrissenen Europa an der Zeitenwende zwischen Mittelalter und Renaissance. Der ritterliche Verhaltenskodex prägte ihn ebenso wie seine Aufgeschlossenheit gegenüber modernen Methoden in der Verwaltung und technischen Neuerungen im Kriegswesen.1 In dieser Epoche entstanden neue Weltbilder und Ordnungsschemata. Maximilian I. bediente sich einer ausgeklügelten Medienpolitik, die ihn bereits zu Lebzeiten sehr populär machte, und arbeitete intensiv an der Historisierung seiner eigenen Person. Der Ausspruch „Wer sich im Leben kein Gedächtnis macht, der hat auch nach dem Tode kein Gedächtnis und desselben Menschen wird mit dem Glockenton vergessen.“ ist von ihm überliefert. Er galt als Förderer der Künste und der Wissenschaft und war sowohl in der politischen Propaganda als auch in der Selbstinszenierung bahnbrechend. Mit seinem Gegenspieler, dem französischen König Karl VIII., lieferte er sich nicht nur militärische Konfrontationen, sondern auch mediale Schlachten. Die vielen Kriege, die er führte, waren sehr kostenintensiv und so musste er Darlehen von bürgerlichen Bankiers wie der Familie Fugger in Anspruch nehmen, die dafür unter anderem Bergwerkserträge in Tirol (Silberbergwerk Schwaz) erhielten. So geschickt er – auch durch Heiratspolitik und Diplomatie – das Reich vergrößerte, seine Nachkommen mussten den Schuldenberg noch lange Jahre abbauen. Kaiser Maximilian verfügte über einen politisch wie geografisch weiten Bewegungsradius, war viel unterwegs, wählte jedoch Innsbruck zu seiner Residenz und war gerne in Tirol, weil er hier besonders gut dem Klettern, Jagen und Fischen, nachgehen konnte. Er hinterließ im gesamten Gebiet des heutigen österreichischen Bundeslandes von Anras bis Pflach und von Nauders bis Kufstein Spuren, war jedoch Wegbereiter einer neuen Dimension europäischer Politik und Kultur mit damals noch nie dagewesener Medienpräsenz. Der Blick in die ein halbes Jahrtausend zurückliegende Vergangenheit zeigt, dass Themen wie das Verhältnis von Macht und Medien, Migration und Markt damals ihren Ausgang fanden und bis in die Gegenwart wiederkehren.

Im Gedenkjahr 2019 sind etliche Aktivitäten im Bereich Kultur und Wissenschaft geplant. Im Feld der zeitgenössischen Kunst eignet sich der öffentliche Raum besonders dafür, um breite Diskussionen anzustoßen.

Die Kurator_innen Maria Anwander, Walter Prenner und Franziska Weinberger werden Projekte, die über den Open Call eingereicht werden, auswählen und gemeinsam mit Werken / Interventionen, die sie zusätzlich direkt einladen, in einen inhaltlichen und zeitlichen Ablauf einbinden.

Formale Kriterien:

Die Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ fördert Projekte, die in Tirol stattfinden und sich mit Themen auseinandersetzen, die nachvollziehbar inhaltliche Bezüge und Anknüpfungspunkte zu der Epoche und zur Figur Kaiser Maximilians aufweisen.

Nach einem Zuspruch der Jury ist die Voraussetzung für die Förderung des Landes das Vorliegen allfälliger für die Realisierung notwendiger Genehmigungen sowie eine Zustimmung der Standortgemeinde/n zum eingereichten Projekt. Ausgewählte Projekte müssen 2019 in einem von der Jury akkordierten Zeitraum stattfinden.

Ausgeschlossen sind die nachträgliche Förderung oder der Ankauf eines bereits realisierten Kunstwerks, klassische „Kunst am Bau“-Projekte, Publikationen, die nicht Teil eines Projektes sind, sowie Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie Konzerte oder Theateraufführungen ohne inhaltlichen Zusammenhang zu der Förderaktion.

Dotierung:

Die Aktion MAX 500 „Kunst im öffentlichen Raum des Landes Tirol“ ist in den Jahren 2018/19 mit Euro 188.000,- dotiert. Die Höhe der Förderung des Landes der zur Umsetzung empfohlenen Projekte aus dieser Aktion kann nach Empfehlung der Jury bis zu 100% der förderbaren Gesamtkosten betragen.

Jury:

Die unabhängigen Fachjuror_innen, die für MAX 500 zudem als Kurator_innen agieren, wählen aus den eingereichten Projekten aus und erarbeiten einen Fördervorschlag. Die Entscheidung über die Förderungen trifft das für kulturelle Angelegenheiten zuständige Mitglied der Tiroler Landesregierung.
Mitglieder der Jury sind:
Maria Anwander, Künstlerin
Walter Prenner, Architekt
Franziska Weinberger, Kunsthistorikerin

Unterlagen/Ablauf:

Die Einreichungsunterlagen enthalten:
in 3-facher Ausführung:
- Projektbeschreibung: Text und Visualisierung (Skizzen, Montagen, Renderings,
Modellfotos; keine Modelle!) im Format Din A 4 als Hardcopy, max. 10 Seiten
- Grobkostenschätzung (inkl. projektbezogener Kommunikationsmittel)
- Zeitplan

in einfacher Ausführung:
- Dokumentation der bisherigen künstlerischen Tätigkeit (Fotos, Kataloge u.ä.;
keine Originale!) und aktuelle Lebensläufe in Kurzform
- ausgefülltes Datenblatt (s. Beilage)

Die vollständigen Unterlagen sind bis 29. Juni 2018 (Poststempel) unter dem
Betreff: „Kunst im öffentlichen Raum 2018/19“ an das
Amt der Tiroler Landesregierung – Abteilung Kultur
Leopoldstraße 3/4
6020 Innsbruck, einzusenden.

Die Juryentscheidung wird voraussichtlich Ende August 2018 bekanntgegeben.
Die Unterlagen werden nicht retourniert.

Rechtsgrundlagen:

Aus der Einreichung entsteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Entscheidung der Jury kann nicht beeinsprucht werden. Die Zuerkennung der Fördermittel und die Abwicklung des Förderverfahrens obliegen dem Land Tirol im Rahmen der geltenden Subventionsrichtlinien. Die Realisierung der geförderten Projekte muss entsprechend dem Zeitplan von MAX 500 erfolgen.
Hinweis zur Projektkalkulation: Eigenleistungen können zu einem Stundensatz von max. EUR 30,- bis zu 30 % der Gesamtkosten als Teil der Gesamtkosten in der Kalkulation angeführt, und entsprechend dem Leistungsblatt der Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ abgerechnet werden.
Diese Richtlinie ist nur auf Förderverfahren im Rahmen der Aktion „Kunst im öffentlichen Raum“ bezogen.
Der/die Einreicher_in erklärt sich damit einverstanden, dass ihr/sein Name sowie eingereichtes Bildmaterial, Skizzen oder andere Visualisierungen z.B. für Medienberichte oder die Homepage des Landes Tirol sowie die Homepage www.koer-tirol.at veröffentlicht werden dürfen.

Information:

--> www.koer-tirol.at

Die Künstler_innenvereinigung Tiroler Künstler*schaft koordiniert im Auftrag des Landes Tirol die Abwicklung des Auswahlverfahrens und fungiert als Ansprechstelle für Auskünfte, historische Infos und Fragen.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an:

Tiroler Künstler*schaft
Ingeborg Erhart
Rennweg 8a
6020 Innsbruck
0512/581133
pavillon@kuenstlerschaft.at

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