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Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien

Zweck/ Intention: Die "Margarete-Schütte-Lihotzky-Projektstipendien" sind zu Ehren der verdienstvollen österreichischen Architektin anlässlich ihres 100. Geburtstages eingerichtet worden, um Projekte im Bereich der Architektur beziehungsweise Stadtplanung mit Schwerpunkt auf experimentelle Ansätze im Hinblick auf soziale Verbesserungen beziehungsweise im Zusammenhang mit der Dynamik aktueller gesellschaftlicher Veränderungen durchführen zu können. Erwünscht sind Kooperationen mit Institutionen im internationalen Kontext, wie Planungsabteilungen, beispielhafte Projektträger, Bibliotheken, Archive, Universitäts-/Hochschulinstitute und ähnliche.

Zielgruppe: Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder einen Wohnsitz in Österreich haben (Meldezettel).

Architektinnen und Architekten mit mindestens 5-jähriger beruflicher Praxis. Die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung ist nicht erforderlich.

Die Bewerbung von Studierenden ist nicht möglich, von der Bewerbung sind alle an einer Universität/Fachhochschule immatrikulierten Personen ausgeschlossen sowie Personen, die bereits das Stipendium erhalten haben. Kunstschaffende, die für das Jahr 2018 ein Förderatelier, ein Auslandsatelier oder ein sonstiges Langzeitstipendium (6 Monate oder länger) zugesprochen bekommen haben, können zeitgleich nicht für ein weiteres Stipendium berücksichtigt werden.

Stipendienanzahl: bis zu 5 Stipendien

Stipendiendauer: 6 Monate, das Stipendium ist noch im Jahr 2018 anzutreten!

Stipendienhöhe: Dotierung mit je 8 700 Euro

Alleinerziehende: Ein erhöhtes Stipendium steht zu, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung Familienbeihilfe für mindestens ein Kind erhält und für den Zeitraum des beantragten Stipendiums nicht in einer Partnerschaft (Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft) lebt. Als Nachweis der Sorgepflichten ist die Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe vorzulegen. Alleinerziehende erhalten, falls ihnen ein Stipendium zugesprochen wird, einen um den Betrag von 200 Euro per Monat erhöhten Stipendienbetrag, das Alleinerziehenden-Formular (PDF 518 kB) muss ausgefüllt beigelegt werden.

Einsendeschluss: 28. Februar 2018 (es gilt das Datum des Poststempels). Der Briefumschlag ist mit deutlich sichtbarem Vermerk: "MARGARETE SCHÜTTE-LIHOTZKY Projektstipendium" zu kennzeichnen.

Einreichung: Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache und in einfacher Ausfertigung einzusenden. Einzureichen ist eine thematisch spezifizierte Beschreibung eines Projektes mit experimenteller Ausrichtung beziehungsweise innovativem Charakter, dem breiteres Interesse zugeordnet werden kann.

Die Bewerbung hat zu enthalten:
Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Bewerbungsformular (PDF 131 kB)
Schriftliche Erläuterung und Spezifizierung des Themas mit halbseitiger Kurzfassung
Projektbeschreibung - Zielerwartungen - Vorgangsweise - Zeitplan - Art der Ergebnisse - geplante Präsentationsform
Lebenslauf mit Geburtsdatum, Geburtsort, Angabe der Staatsbürgerschaft und Angaben zur Ausbildung (Universität, Klasse, Professorinnen und Professoren) und zur bisherigen künstlerischen und beruflichen Tätigkeit
Kopie des Abschlusszeugnisses
Kopie des Meldezettels
Portfolio/Mappe der bisherigen Arbeiten (keine Originale). Die Einreichung in digitaler Form oder die alleinige Angabe eines Links ist nicht ausreichend.

Einreichungen, die das Format DIN A4 beziehungsweise ein Gewicht von 2 Kilogramm überschreiten, können nicht angenommen werden. Bitte kennzeichnen sie alle Unterlagen mit ihrem Namen.

 

Vergabe: Die Vergabe des Stipendiums erfolgt auf Vorschlag einer unabhängigen Jury. Der Jury werden nur vollständige Bewerbungen vorgelegt. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden vom Ergebnis schriftlich informiert. Es erfolgen keine verbalisierten Begründungen der Juryentscheidungen. Das eingereichte Material wird im Postweg zurückerstattet. Für Beschädigung oder Verlust der Unterlagen kann keine Haftung übernommen werden.

Nachweis: Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich die Stipendiatin/der Stipendiat, der Abteilung II/1 bis spätestens einen Monat nach Ablauf des Stipendiums einen ausführlichen Bericht inklusive Dokumentationsmaterial über die erfolgte Tätigkeit vorzulegen.

Postadresse:
Bundeskanzleramt
Sektion für Kunst und Kultur
Abteilung II/1
Concordiaplatz 2
1010 Wien

Ansprechperson:
Gabriele Kosnopfl
E-Mail: gabriele.kosnopfl@bka.gv.at

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